Herne. Im Biergarten ohne Test, Freizeitspaß in den Bädern: Das und mehr soll in Herne schon in Kürze wieder möglich sein. Diese Lockerungen stehen an.

Herne kann sich freuen: Ab Freitag treten wegen der stabil niedrigen 7-Tage-Inzidenz neue Lockerungen in Kraft. Der Krisenstab der Stadt will zudem am Freitagmorgen darüber beraten, ob darüber hinaus noch weitere Erleichterungen möglich sind.

So lautet die Vorgabe des Landes: Die Stufe 2 der NRW-Coronaschutzverordnung mit zusätzlichen Lockerungen und Öffnungen gilt, wenn die Wocheninzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen (ausgenommen Sonn- und Feiertage) unter der Grenze von 50 liegt. Am Freitag, 28. Mai, wurde diese magische Marke in Herne erstmals wieder unterschritten, als die Inzidenz nach Angaben des Robert-Koch-Instituts von 53,1 auf 43,5 sank.

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Krisenstab berät über weitere Erleichterungen

Weil dieser Wert nun seit vier Tagen bei 35,8 liegt (siehe Grafik), können die Lockerungen mit dem vom Land eingebauten Puffer von einem Tag am Freitag greifen. Das Land muss dafür allerdings noch die offizielle Freigabe erteilen.

Die nächste Sitzung des städtischen Krisenstabes finde am Freitagmorgen statt, kündigt Stadtsprecher Christoph Hüsken an. Dabei werde unter anderem auch beraten, ob die Verwaltung über die Landesregeln hinaus gehende Lockerungen beschließen kann. Die Öffentlichkeit werde zeitnah über die Ergebnisse der Beratungen informiert.

Herner Bäder planen die Öffnung

Zu den wichtigsten Erleichterungen, die die Coronaschutzverordnung des Landes bei einem stabilen Unterschreiten der 50er-Marke ermöglicht, zählt auch die Öffnung von Bädern. Die Bädergesellschaft arbeite aktuell an Öffnungsplänen und werde diese am Freitag zunächst mit dem städtischen Krisenstab abstimmen, so Geschäftsführer Lothar Przybyl zur WAZ.

Das passiert, wenn die Inzidenz wieder steigt

Und was passiert, wenn die Inzidenz wieder über 50 steigt – so wie am Mittwoch in Gelsenkirchen geschehen? Auch dafür habe das Land Vorsorge getroffen, weiß Stadtsprecher Christoph Hüsken.

Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen über 50 betrage, gelten zwei Tage später wieder die alten Beschränkungen der Landesverordnung, so die Vorgabe.

Auch diese Lockerungen treten ab Freitag in Herne unter anderem in Kraft, wenn das Land wie erwartet grünes Licht gibt
- Außengastronomie: Außengastronomie ohne Test; Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht.
- Freizeit: Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung, wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 50 beträgt; Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test.
- Einzelhandel: Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm.
- Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten (bisher: zwei Haushalte).
- Private Veranstaltungen: außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste mit Test (ohne Partys, diese sind erst wieder ab einer Inzidenz von unter 35 erlaubt).
- Beherbergung/Tourismus: volle gastronomische Versorgung für private Gäste.
- Kultur: Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos bis zu 500 Personen mit Test (Sitzplan; Schachbrettmuster).
- Sport: außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen mit Test; kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung und ohne Test; innen (einschließlich Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung; Kontaktsport mit bis zu zwölf Personen jeweils mit Kontaktverfolgung und Test.
- Kinder- und Jugendarbeit: Gruppenangebote innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test; auch innen ohne Maske.
- Außerschulische Bildung: Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan; Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test.

Vielleicht geht da in absehbarer Zeit noch mehr - vorausgesetzt, der aktuelle Herner Trend setzt sich fort und die Inzidenz sinkt dauerhaft unter die 35er-Marke. Diese Stufe 1 der Coronaschutzverordnung sieht dann unter anderem die Öffnung der Innengastronomie ohne Test und die Erlaubnis von Partys für bis zu 100 (außen) bzw. 50 Menschen (innen) vor.