Herne. Drei Mädchen sitzen am Herner Kanal. Als ein 22-Jähriger ihnen zu nahe kommt, springt eine ins Wasser. Jetzt droht dem Mann die Psychiatrie.

Nach einer mutmaßlichen sexuellen Belästigung dreier junger Mädchen am Herner Kanalufer, droht einem psychisch kranken Beschuldigten die Zwangseinweisung in die geschlossene Psychiatrie. Vor dem Bochumer Landgericht wird seit Donnerstag geprüft, ob der 22-Jährige aus dem benachbarten Herten als Gefahr für die Allgemeinheit einzustufen ist.

Mädchen massiv bedrängt

Der Beschuldigte soll sich am Abend des 5. August 2020 zu drei Mädchen gesellt haben, die es sich am Rhein-Herne-Kanal unweit der Papageienbrücke im Stadtteil Unser Fritz gemütlich gemacht hatten. Kaum war der 22-Jährige angekommen, soll er sofort damit begonnen haben, die Mädchen nacheinander mit herunter gelassener Hose massiv sexuell zu berühren und zu bedrängen.

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Eines der Mädchen empfand die ungewollten Annäherungen laut Staatsanwaltschaft als so schockierend, dass es vor Ekel und Verzweiflung in den Kanal gesprungen sein soll. „Die Frau sprang schockiert weinend auf und rief Passanten um Hilfe, bevor sie sich in den Kanal flüchtete“, heißt es in der Antragsschrift wörtlich. Erst als eines der Mädchen drohte, die Polizei zu verständigen, soll der Beschuldigte aufgehört und seine Hose wieder hochgezogen haben.

Zwei weitere Vorfälle bekannt

In dem sogenannten Sicherungsverfahren vor der 9. Strafkammer geht es darüber hinaus um zwei weitere Vorfälle, bei denen der 22-Jährige durch überraschende Grapsch- und Nackt-Übergriffe Angst und Ekel bei jungen Frauen ausgelöst haben soll. Im April 2020 soll er mit heruntergelassener Hose eine vorbeilaufende Joggerin am Arm festgehalten haben. Im Oktober 2020 soll der an einem hirnorganischen Psycho-Syndrom leidende Beschuldigte im Schlosspark von Herten obendrein zwei junge Kastaniensammlerinnen sexuell belästigt haben. Eine soll er erst in ein Gespräch verwickelt und ihr dann an den Po gefasst haben. Unmittelbar im Anschluss an diesen Vorfall soll der 22-Jährige eine andere Frau, die sich gerade gebückt hatte, um Kastanien aufzuheben von hinten an den Hüften gepackt und dann an seinen Unterleib herangezogen haben.

Ausweislich eines vorläufigen Gutachtens ist der 22-Jährige mit Blick auf seine psychische Erkrankung als schuldunfähig eingestuft worden. Zum Auftakt vor dem Bochumer Landgericht hat sich der Beschuldigte noch nicht zu den Vorwürfen geäußert. Fest steht wohl: Eine klassische Bestrafung scheint ausgeschlossen. Die Bochumer Richter prüfen jetzt, inwieweit in Zukunft gleich gelagerte Fälle zu erwarten sind, vor denen die Allgemeinheit – und hier besonders Frauen und Mädchen – zu schützen ist. Bis zu einem Urteil sind vorerst noch fünf Verhandlungstage bis zum 21. Juni anberaumt.