Herne. Wege räumen und Wasserrohre absperren: Im Winter gibt es einige Dinge, die Mieter beachten müssen. Die Verbraucherzentrale Herne gibt Tipps.

Ob geplatzte vereiste Rohrleitungen im Haus oder folgenschwere Ausrutscher durch Schneeglätte auf den Straßen: Ist das Risiko von Schäden und Unfällen nicht ausreichend abgesichert, kann der Winter teure Konsequenzen nach sich ziehen.

„Zwar fängt die richtige Versicherungspolice in vielen Fällen den finanziellen Schaden auf, doch Hausbesitzer, Mieter und Verkehrsteilnehmer haben bestimmte Pflichten zu erfüllen, um Gefährdungen durch Eis und Schnee zu vermeiden“, erklärt Veronika Hensing von der Verbraucherzentrale in Herne. Nachfolgend gibt sie einen Überblick über die wichtigsten Winterpflichten bei Kälte:

Wasserrohre absperren: Wenn Wasser gefriert, dehnt es sich aus und kann auf diese Weise leicht Rohre sprengen. In der Regel übernehmen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung einen solchen Schaden. Eine volle oder teilweise Übernahme der Kosten kann jedoch auch vom Versicherer verweigert werden, falls die Rohre nicht rechtzeitig entleert beziehungsweise abgesperrt oder die Wohnräume nicht ausreichend beheizt wurden.

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Gehwege von Eis und Schnee räumen: Bei den ersten Flocken beginnt für Eigentümer auch der Winterdienst vor der eigenen Haustür: Vereiste Flächen müssen gestreut, Gehwege und Zufahrten müssen nach einem Schneefall geräumt werden. Diesen Winterdienst haben Mieter zu übernehmen, falls dies im Mietvertrag so vereinbart wurde. Rutscht ein Passant auf einem vereisten oder schneebedeckten Weg aus und verletzt sich, können Ersatzansprüche auf denjenigen zukommen, der die Streupflicht missachtet hat.

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Bei Sturz versichert: Wird Passanten ein vorschriftsmäßig geräumter und gestreuter Gehweg dennoch zum Verhängnis, springt bei Verletzungen die gesetzliche Unfallversicherung ein – aber nur dann, wenn der sogenannte Wegeunfall auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit oder anschließend auf dem direkten Heimweg passiert ist.

Winterreifen sind Pflicht: Wer derzeit noch mit Sommerbereifung fährt und bei einem Glätteunfall das eigene Fahrzeug beschädigt, muss damit rechnen, dass die Kfz-Versicherung den Schaden abhängig vom Grad des eigenen Verschuldens – wenn überhaupt – nur geringfügig reguliert. Bei vielen Kaskotarifen verzichten Versicherer allerdings ausdrücklich darauf, Ausgleichszahlungen wegen grober Fahrlässigkeit zu verweigern.

Zum vorsorglichen Versicherungsschutz bei Unwetter und Kälte bietet die örtliche Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Herne während des Lockdowns telefonisch unter 02323-960 42 50 oder per E-Mail unter herne@verbraucherzentrale.nrw Rat und Hilfe an.

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