Herne. In Herne müssen Bauherrn nun Spielplätze für Kleinkinder anlegen, wenn sie Häuser mit mehr als drei Wohnungen bauen. Hier die Details.

Die Stadt Herne will mehr Spielplätze für Kleinkinder auf den Weg bringen. Deshalb wurde im Dezember im Rat eine neue Spielplatzsatzung verabschiedet - einstimmig.

Die neue Satzung sei unter Beteiligung einer Projektgruppe „Kinderfreundliche Stadt“ erarbeitet worden, heißt es in einer Mitteilung an die Politik. Der Kern: Wer ein Gebäude mit mehr als drei Wohnungen baut, muss einen Spielplatz für Kleinkinder bis sechs Jahren anlegen, erklärt die Stadt. Ausgenommen seien Einzimmerwohnungen und Wohnungen, die speziell für ältere Menschen vorgesehen seien.

Stadt: Gute Ergänzung zu öffentlichen Spielplätzen

Die Spielflächen müssen laut Verwaltung auf dem Grundstück angelegt werden oder direkt daneben, höchstens 100 Meter entfernt und erreichbar ohne eine Straße zu überqueren. Dadurch sollen Kinder gefahrlos von ihrer Wohnung zum Spielplatz und zurück kommen, erklärt die Stadt in einer Mitteilung. Eltern könnten ihre Kinder außerdem im Blick behalten, wenn sie in der Wohnung seien.

„Das ist eine gute Ergänzung zu öffentlichen Spielplätzen“, so Sarah
Gentilini vom städtischen Fachbereich Kinder-Jugend-Familie. Die meisten öffentlichen Spielplätze seien für Kinder ab sechs Jahren gestaltet. Kleinkinder
hätten aber andere Bedürfnisse und müssten mehr von ihren Eltern beaufsichtigt werden.

Nuray Sülü alias Kinderanwältin Bibi Buntstrumpf lobt die neue Satzung ebenfalls: Sie sensibilisiere Bauträger, bei der Planung von Gebäuden einen Blick für die Kinder zu haben: "Ein Spielplatz hat für Kinder eine andere Bedeutung als im eigenen Garten zu spielen. Auf einem Spielplatz haben sie soziale Kontakte und lernen Sozialverhalten.“

Bei größeren Flächen sind Sitzmöglichkeit, Erdhügel und Spielgerät Pflicht

Die Spielflächen sollen mindestens 40 Quadratmeter groß sein, bei mehr als vier Wohnungen im Gebäude kämen pro Wohnung fünf Quadratmeter dazu, heißt es weiter. Größere Flächen könnten auch geteilt werden, jede müsse aber mindestens 30 Quadratmeter messen. Ein Teil der Spielfläche müsse außerdem aus einem Sandkasten oder Erde zum Spielen bestehen. Bei größeren Flächen ab 100 Quadratmetern gehörten auch noch eine Sitzmöglichkeit, ein Erdhügel und ein Spielgerät dazu.

Die Eigentümer müssen den Spielplatz laut Rathaus so lange pflegen und erhalten, wie Kleinkinder im Haus leben. Dazu gehöre auch, regelmäßig den Sand zu wechseln. Würden Häuser bereits ohne Spielplatz errichtet, könne verlangt werden, dass nachträglich einer angelegt wird, wenn Kleinkinder im Haus sind, für deren Schutz und Gesundheit eine Spielmöglichkeit auf dem Gelände nötig ist – allerdings nur, wenn das  Grundstück auch groß genug dafür ist. Dabei könnten die Vorgaben auch den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.

Die städtischen Fachbereiche Stadtgrün sowie Kinder, Jugend, Familie beraten Bauherren gerne, wie Spielflächen gestaltet werden können, heißt es abschließend.