Vor einem Jahr ist ein Trickbetrüger aus Herne zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Weil er weiter betrogen hat, muss er nun in Haft.
Bochum/Herne. Kaum verurteilt, schon wieder rückfällig: Nach einer dreisten Serie von weiteren 14 Handybetrügereien nur wenige Wochen nach einer einschlägigen Verurteilung steht ein Kaufmann (29) aus Baukau jetzt vor einem Scherbenhaufen. Nach einem Prozess vor der Berufungskammer am Bochumer Landgericht muss sich der Trickbetrüger nun auf fast drei Jahre im Gefängnis einstellen. „Das ist die Realität, der Sie ins Auge blicken müssen“, hieß es.
Erst vor einem Jahr zu Bewährungsstrafe verurteilt
Der Baukauer war erst im Juni 2019 am Bochumer Landgericht zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 29-Jährige hatte damals zugegeben, sich mit Hilfe von abgefischten Kundendaten aus einem Handyshop reihenweise hochwertige Apple-Smartphones verschafft und später weiterverkauft zu haben. Er hatte seinerzeit in einem Handyshop gearbeitet. Offiziell bestellt hatte er die Smartphones auf die Namen von Firmen und Privatpersonen aus der bestehenden Kundendatei seines Arbeitgebers. Die zu den jeweiligen Personen gehörenden Ausweiskopien waren laut Urteil in der Kundenkartei des Handyshops gespeichert gewesen, so dass die Mobilfunkbetreiber zunächst auch keinerlei Verdacht geschöpft hatten. Der Gesamtschaden belief sich laut Urteil auf rund 42.000 Euro.
Pluspunkt schnell verspielt
Die Bewährungschance hatte das Gericht vor einem Jahr damit begründet, dass der 29-Jährige zwischenzeitlich bereits rund ein Viertel des entstandenen Schadens (10.000 Euro) wieder gut gemacht hatte. Diesen Pluspunkt hat er aber schnell wieder verspielt. Denn weil er bereits im September 2019 mit exakt der gleichen Betrugsmasche erneut 14 neue Apple-Handys ergaunert und einen Schaden von weiteren 15.000 Euro angerichtet hat, war er im Januar 2020 vom Amtsgericht in Herne zu 14 Monaten Haft verurteilt worden – diesmal allerdings ohne Bewährung.
Berufung zurückgenommen
In der Berufungsverhandlung am Bochumer Landgericht gab Richter Nils Feldhaus sofort zu verstehen, dass die Chance auf eine Abschwächung des Herner Urteils gleich null ist. Wer, unter laufender Bewährung stehend, „nahezu übergangslos“ mit Betrügereien weitermache, habe keine Milde verdient, hieß es. Kleinlaut nahm der Trickbetrüger daraufhin seine Berufung zurück. Da die erste Bewährungshaftstrafe nun widerrufen wird, stehen dem 29-Jährigen nun insgesamt zwei Jahre und acht Monate im Gefängnis bevor.
Mehr Nachrichten aus Herne und Wanne-Eickel hier