Herne. Ab Ende Juni sind Besuche in den Krankenhäusern der St. Elisabeth Gruppe in Herne wieder möglich. Allerdings unter Einschränkungen.

In den Krankenhäusern der St. Elisabeth Gruppe sind Besuche ab Montag, 29. Juni, unter Einschränkungen für bestimmte Patienten wieder erlaubt. Seit dem 25. März waren in den Einrichtungen (St. Anna Hospital Wanne, Marien Hospital Herne, Rheumazentrum Ruhrgebiet, St. Marien Hospital Eickel) Besuche nur in begründeten Einzelfällen und auf bestimmten Stationen möglich. Diese Regelungen werden nun unter Einschränkungen gelockert, teilt die St. Elisabeth Gruppe mit.

Dabei stehe der Schutz von Patienten und Mitarbeitern auch weiterhin im Vordergrund, so das Unternehmen. So sehen die Pläne ab dem 29. Juni konkret aus: Patienten, die in einem der Krankenhäuser für mindestens vier Tage in Behandlung sind, können einen Besucher für eine Stunde pro Woche empfangen. Der Name des Besuchers muss bereits bei der stationären Aufnahme angegeben werden. Bei Krankenhausaufenthalten unter vier Tagen sind weiterhin keine Besuche möglich.

Am Wochenende gibt es keine Besuchszeiten

Am Tag nach der Aufnahme kann der Patient oder sein Besucher dann erfragen, an welchem konkreten Datum ein Besuch möglich ist. Besuche sind nur nach vorheriger Terminvergabe von Montag bis Freitag in einem festen Zeitfenster möglich. In jedem Patientenzimmer darf sich maximal ein Besucher aufhalten. Am Wochenende gibt es keine Besuchszeiten.

Die Besucher müssen sich am Tag des Besuchs am Eingang des Krankenhauses anmelden und sich ausweisen. Hier erhalten sie eine Symptom-Checkliste, um eine mögliche Covid-19-Erkrankung abzuklären. Diese muss vor Betreten des Krankenhauses an der Einlasskontrolle ausgefüllt werden. Zusätzlich wird bei den Besuchern Fieber gemessen. Weist der Besucher Symptome einer Atemwegserkrankung auf, hatte er innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer Person mit einer bestätigten Covid-19-Infektion oder wird eine erhöhte Temperatur festgestellt, ist ein Besuch nicht möglich.

Ausnahmeregelungen für die Geburtshilfen bleiben bestehen

Während der gesamten Besuchszeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Besucher werden gebeten, einen eigenen Mund-Nasen-Schutz mitzubringen. Sollten sie über keinen eigenen Mund-Nasen-Schutz verfügen, wird ihnen am Eingang ein Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung gestellt.

Die Ausnahmeregelungen für die Geburtshilfen des Anna-Hospitals in Wanne, des Marien Hospitals Herne und die Palliativstation des Marien Hospital Herne bleiben bestehen. In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen möglich.

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