Herne. Nachdem er für ein nicht bestelltes Paket Porto zahlen soll, wird ein 62-jähriger Herner stutzig. Nun warnt er vor der Betrugsmasche.
Armin Holz staunte nicht schlecht, als er eine SMS erhielt. Darin stand, dass sein bestelltes Paket nicht ausreichend frankiert sei und es deshalb nicht weitergeleitet werden könne. Nur hatte der Wanne-Eickeler überhaupt nichts bestellt.
Stutzig geworden, machte er einige Anrufe und fand heraus, dass es sich um eine Betrugsmasche handelt.„Die SMS, angeblich von DHL, kam mir direkt komisch vor“, erklärt der 62-Jährige. Darin habe nicht nur gestanden, dass das Paket unterfrankiert sei, sondern auch, dass er zwei Euro bezahlen sollte, damit es zugestellt werden könne.
„Darin stand eine Paketnummer und dass das Paket in einer Packstation hängen würde. Wo die sein sollte, stand aber nicht darin.“ Also rief Armin Holz bei DHL an und schilderte den Fall. „Die haben sofort gesagt, dass das eine betrügerische Masche ist.“
Vorwahl der Nachricht stammt aus Honduras
Bei der Verbraucherzentrale NRW rief Holz ebenfalls an. Dort sagte man, dass es häufiger Fälle dieser Art gebe und bat, die SMS an sie weiterzuleiten. „Die Untersuchung ergab, dass die Vorwahl der Nachricht wohl aus Honduras stammt“, sagt Armin Holz. Die ganze Nummer sei nur ein Versuch, um Geld abzuschöpfen.
Der Wanne-Eickeler möchte seine Mitmenschen vor dieser Masche warnen und rät, kritischer zu sein: „Ich kann mir gut denken, dass gerade ältere Herrschaften, die vielleicht sogar ein Paket erwarten, aus Unsicherheit den Betrag überweisen.“ Einen kleinen Beitrag einzufordern, sei eine klassische Betrugsmasche, bestätigt Veronika Hensing, Leiterin der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Herne. „Die Masche ist eigentlich immer ähnlich, entweder wird man aufgefordert, einen kleinen Betrag zu bezahlen oder seine Daten anzugeben.“ So können einem schon mal Verträge untergejubelt werden, die vielleicht anfangs gar nicht auffallen. „Die wenigsten kontrollieren ihr Konto so gewissenhaft – kleinere zusätzliche Beträge fallen vielen im ersten Moment nicht auf.“
Wenn man in eine solche Betrugsfalle getappt sei, ist aber noch nicht alles verloren. Zum einen ist man über den Gesetzgeber geschützt – Onlineverträge können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. „Zudem muss mir derjenige auch erst einmal beweisen, dass ich einen Vertrag oder ähnliches abgeschlossen habe.“
Mit einer Drittanbietersperre kann man sich schützen
Egal, ob jemand Daten oder Geld abschöpfen möchte, rät Veronika Hensing den betroffenen Verbrauchern, aktiv zu werden und den Fall bei der Bundesnetzagentur zu melden oder, wenn es ein offensichtlicher Betrug ist, bei der Polizei Strafanzeige zu stellen. „Je öfter eine Firma mit unseriösen Machenschaften in Verbindung gebracht wird, desto höher fällt am Ende das Strafmaß aus. Es ist ja in Ihrem Sinne, dass diesen Leuten das Handwerk gelegt wird.“
Ganz unkompliziert können derartige Fälle bei der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de gemeldet werden. „Wir helfen aber auch gerne in der Beratungsstelle weiter.“ Gegen solche kriminellen Machenschaften vorzugehen, sei eine Sisyphusarbeit, die sich aber nichtsdestotrotz lohne.
Wer sich vor Übergriffen auf sein Smartphone schützen will, kann Folgendes tun: „Mit der Drittanbietersperre beispielsweise kann ich verhindern, dass zusätzlich etwas über meine Mobilfunkrechnung abgebucht wird“, erklärt Veronika Hensing. Die Sperre kann sich jeder bei seinem Telefonanbieter einrichten lassen. Zusätzlich könne man darüber hinaus die Option zum mobilen Bezahlen deaktivieren. „Uns ist es wichtig, die Verbraucher für diese Gefahren zu sensibilisieren, damit sie wachsam sind und im Ernstfall wissen, was zu tun ist.“