Herne. Ein Herner Arzt verlor bei einem Rettungseinsatz die Nerven – und beschimpfte zwei Sanitäter. Am Landgericht kam er mit einem blauen Auge davon.
Weil er zwei Rettungssanitäter am Rande eines Einsatzes im Garten seiner Praxis übel beleidigt haben soll, muss ein 83-jähriger Facharzt aus Herne eine Geldauflage in Höhe von 2000 Euro bezahlen. Das ist das Ergebnis eines Berufungsprozesses am Bochumer Landgericht.
Anders als noch in erster Instanz wurde der promovierte Mediziner aber nicht mehr förmlich verurteilt. Die umstrittene Äußerung soll am frühen Abend des 3. April 2019 gefallen sein. Anlass war offenbar eine an diesem Tag bereits zum zweiten Mal erschienene Patientin, die zusammengebrochen war.
Als gegen 18.15 Uhr zwei Sanitäter im Garten der Praxis in Herne-Mitte erschienen waren, soll der 83-jährige Arzt das Duo als „inkompetente Ar...löcher“ beschimpft haben. Dass diese Beleidigung so oder so ähnlich gefallen sein kann, stellte der Verteidiger gar nicht in Abrede – der Arzt selbst schwieg dazu.
Die Berufungskammer ließ am Ende Milde walten
„Mein Mandant bedauert den Vorfall zutiefst. Er ist zu weit gegangen, wollte aber ganz sicher niemanden persönlich an die Wäsche“, so Rechtsanwalt Karl-Albrecht Engelhart. Auslöser sei eine außergewöhnliche Stresssituation rund um die Praxis gewesen. Unmittelbar nach Beendigung des Rettungseinsatzes habe der 83-Jährige bereits vergeblich versucht, über die Rettungswache Kontakt zu den Sanitätern aufzunehmen, um sich entschuldigen zu können.
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Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ließ die Berufungskammer am Ende Milde walten und hob eine Verurteilung des Amtsgerichts Herne zu einer Geldstrafe in Höhe von 2450 Euro (35 Tagessätze) wegen Beleidigung vom 11. Oktober 2019 auf. In Anbetracht der „Ausnahmesituation“, so Richterin Astrid Meiler, wurde das Strafverfahren gegen den sichtbar gesundheitlich angeschlagenen 83-Jährigen vorläufig eingestellt. Zahlt der inzwischen nicht mehr praktizierende Arzt bis zum 31. März eine Geldauflage in Höhe von 2000 Euro an die Staatskasse, ist die Angelegenheit endgültig erledigt.