Herne. Das Landgericht hat das letzte Urteil im Prozess um einen Rocker-Überfall am Herner Kuz gesprochen. Angeklagt: ein Ex-Bandido-Präsident.

Knapp sechs Wochen nach den ersten vier Urteilen im Prozess um den folgenschweren „Rocker-Überfall“ am Kulturzentrum hat das Bochumer Landgericht mit dem Ex-Bandidos-Präsidenten (36) aus Herne auch den letzten verbliebenen Angeklagten verurteilt.

Die Strafe: neun Jahre Haft. Neben der Gefängnisstrafe haben die Richter angeordnet, dass der ehemalige Präsident des im Juli 2018 neu gegründeten Chapters „Bandidos MC Bochum City/Ruhrpott“ wegen jahrelangen Drogenmissbrauchs einen Teil der Haftstrafe in einer geschlossenen Entziehungsklinik verbüßen soll. Unter Anrechnung von inzwischen neun Monaten U-Haft muss der 36-Jährige laut Urteil aber noch mindestens zweieinhalb Jahre in Haft, ehe er eine zweijährige Therapie antreten könnte. Absolviert er diese erfolgreich, könnte im Herbst 2023 die dann noch verbleibende Rest-Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

Messerattacke in einem Bochumer Pub

https://www.waz.de/staedte/herne-wanne-eickel/rocker-ueberfall-in-herne-bandidos-muessen-ins-gefaengnis-id227513669.htmlAm 30. Oktober hatten die Bochumer Richter gegen vier Bandidos-Rocker (27, 32, 30, 27) aus Herne, Essen und Dortmund bereits Haftstrafen von bis zu sechs Jahren und acht Monaten verhängt. Die Strafe gegen den Ex-Präsidenten ist deswegen deutlich höher ausgefallen, weil der 36-Jährige auch noch wegen einer Messerattacke am 5. März 2017 in einem Pub in Bochum mitverurteilt worden ist.

Anders als im Fall des Überfalls auf drei Biker des Rockerclubs „The Living Dead Nomads“ an der Holsterhauser Straße war der Herner bei der Messer-Tat geständig. Während seine Rocker-Freunde vor Gericht zugegeben hatten, am 11. August 2018 bei der brutalen Prügelei um die Rocker-Kutten der ortsfremden Biker mitgemischt zu haben, hat der Ex-Präsident sich hierzu bis zuletzt auf den Bandidos-Schweigekodex zurückgezogen.

Biker bleibt zeitlebens ein Pflegefall

Allenfalls durchblicken lassen hatte er, dass er angeblich vor dem „Rocker-Überfall“ an der Ampel aus dem Auto ausgestiegen sein will. Das nahmen ihm die Richter aber nicht ab. Ebenso wie schon bei den vier anderen Rockern konnte die 11. Strafkammer auch bei dem Präsidenten nicht feststellen, dass er den verhängnisvollen Schlag auf den am schwersten verletzten Motorradrocker gesetzt hat. Wer das gewesen ist, bleibt damit wohl für immer ungeklärt.

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Auch der Präsident müsse sich aber als Mittäter die erheblichen Opferfolgen entgegenhalten lassen, hieß es. Ein 55-jähriger Biker wird zeitlebens ein Pflegefall bleiben.