Herne. Im Prozess um die Pistolenschüsse vor einem Nachtclub an der Heerstraße ist der angeklagte Ex-Rocker am Landgericht glimpflich davongekommen.
Im Prozess um die Aufsehen erregenden Pistolenschüsse vor einem Nachtclub an der Heerstraße ist der angeklagte Ex-Rocker (29) am Bochumer Landgericht glimpflich davongekommen.
Das Verfahren endete am Dienstag mit einer vorläufigen Einstellung. Als spürbare Sanktion muss der Pistolenschütze eine Geldauflage in Höhe von 1500 Euro bezahlen.
Widersprüchliche und undurchsichtige Aussagen der vermeintlichen Opfer
Auslöser für den Verzicht auf eine förmliche Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung waren nicht zuletzt widersprüchliche und undurchsichtige Angaben der vermeintlichen Opfer. „Ich habe gar nicht gesehen, wer damals geschossen hat. Ich kann also auch nicht bestätigen, dass der Angeklagte mich damals verletzt hat“, übersetzte eine Dolmetscherin im Namen eines Zeugen.
In einem völlig anderen Licht erschienen dagegen die Angaben des Zeugen noch aus der Tatnacht. In einem von dem Mann selbst unterschriebenen Polizei-Protokoll hieß es unter anderem: „Der Angeklagte kam auf mich zu und schoss gezielt auf mich. Danach schoss er auch noch auf andere Personen. Fünf oder sechs Mal wurde geschossen.“
Verletzungsvorsatz lässt sich nicht zweifelsfrei nachweisen
Für ähnliche Verwirrung hatte zuletzt schon die Aussage eines durch einen Pistolenkugeltreffer in den Fuß verletzten Zeugen gesorgt. Der angeklagte Ex-Vizepräsident eines Motorradrockerclubs hatte beim Prozessauftakt Ende November bereits zugegeben, in der Nacht auf den 19. August 2018 vor der Disko „Club Kapris“ zur Pistole gegriffen und Schüsse abgefeuert zu haben – einmal in die Luft und einmal mit dem Pistolenlauf in Richtung Boden. Treffen habe er aber niemanden wollen, allenfalls warnen, hatte der 29-jährige Dortmunder beteuert. Der Ex-Rocker war damals noch am Tatort festgenommen worden und nach einigen Wochen in U-Haft wieder freigelassen worden.
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Weil sich jetzt ein Verletzungsvorsatz nicht zweifelsfrei nachweisen ließ, sehr wohl aber ein unerlaubter Schusswaffengebrauch, stimmte auch die Staatsanwaltschaft der vom Gericht vorgeschlagenen, vorläufigen Verfahrenseinstellung zu. Bezahlt der Angeklagte die Geldauflage an die Staatskasse, ist die Angelegenheit vom Tisch. Andernfalls droht eine Prozess-Neuauflage mit allen verfügbaren Zeugen. „Zahlen sie am besten so schnell wie möglich“, mahnte Richterin Frauke Seyda den Angeklagten. „Sonst gibt’s beim nächsten Mal das Vollwaschprogramm.“