Herne. Im Prozess um drei mutmaßliche Tachobetrüger aus Herne droht ein Marathon-Verfahren. Auf der Zeugenliste stehen 234 insgesamt Personen.

Der Prozess gegen drei mutmaßliche Mitglieder einer dreisten Tachobetrüger-Bande aus Herne läuft auf ein Langzeit-Verfahren hinaus. Weil die Angeklagten aktuell nicht bereit sind, sich zu den Vorwürfen zu äußern, beginnt jetzt die Beweisaufnahme - insgesamt stehen 234(!) Zeuginnen und Zeugen auf der Liste.

Der Hauptangeklagte ist ein Familienvater, der zuletzt mit Frau und zwei kleinen Kindern im Verbund seiner Großfamilie in einem Mehrfamilienhaus in Crange lebte. Wie am Montag am zweiten Prozesstag bekannt wurde, sitzt der 21-Jährige ebenso wie die zwei Mitangeklagten (22 und 28 Jahre) seit Ende Mai 2019 in Untersuchungshaft.

Die Angeklagten mit ihren Verteidigern beim Prozessauftakt
Die Angeklagten mit ihren Verteidigern beim Prozessauftakt © WvB

Laut Anklage sollen die drei Männer gleich doppelt betrogen haben: Erst beim An- und dann auch beim Weiterverkauf von Gebrauchtwagen der Marken Audi, BMW, VW und Mercedes Benz. Um den Preis schon beim Ankauf auf einen Schnäppchenpreis drücken zu können, soll die Bande um den 21-jährigen Cranger nicht nur einmal einen fiesen „Öl-Trick“ angewendet und kurzerhand unbemerkt etwas Öl in den Kühlkreislauf eingespritzt haben, um bei den Verkäufern einen ernsthaften Mangel zu simulieren. Anschließend sollen sie in Serie die Kilometerstände der Pkw um bis zu 400 000 Kilometer nach unten „gedreht“ worden sein, um sie danach weit über dem angemessenen Wert weiterverkaufen zu können.

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Die Liste der Betrugsopfer ist lang, zahlreiche kommen aus Herne. Bereits am 6. März 2017 soll ein erster Herner Käufer von den Tätern einen Mercedes mit einem angeblichen Tachostand von 134.619 Kilometern für 10.300 Euro gekauft haben. In Wahrheit soll das Fahrzeug aber bereits 315.333 Kilometer auf dem Buckel gehabt und daher „nur“ 5200 Euro wert gewesen sein. Fast alle Käufer erhielten laut Anklage zudem ein total gefälschtes Serviceheft versehen mit (falschen) Stempeln von örtlichen Niederlassungen der Automarken.

Der Prozess um bandenmäßigen Betrug, Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung wird fortgesetzt.