Die Stadt bestätigt auf WAZ-Anfrage ihre bisherige Position. Sie teilt mit:
Die Verkehrsverhältnisse an der in Rede stehenden Fußgänger-Lichtsignalanlage (FSA) werden regelmäßig von der Verkehrsbehörde, der Polizei und dem Fachbereich Tiefbau und Verkehr beobachtet und bewertet.
Danach handelt es sich um eine gut erkennbare und sichere Querungsstelle für zu Fuß Gehende, die neben der FSA selbst auch noch durch ergänzende Hinweisbeschilderung (Achtung Kinder) und die Geschwindigkeit reduzierende Beschilderung (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) zusätzlich gesichert wird.
Die Unfallsituation kann als unauffällig bezeichnet werden. Unabhängig davon kontrolliert die Polizei im Rahmen ihrer Möglichkeiten regelmäßig und stichprobenhaft den fließenden Verkehr und ahndet etwaige Vergehen.
Aus den vorgenannten Gründen und auf Basis der jeweiligen Beobachtungen wird von den beteiligten Stellen aktuell kein Handlungsbedarf gesehen.