Herne. Auf einer Party eskalierte ein Streit um eine Jacke. Jetzt stellte das Gericht das Verfahren ein. Die Angeklagte (18) muss Schmerzensgeld zahlen.
Mit einer vergleichsweise milden Sanktion ist am Bochumer Landgericht der Prozess um einen blutigen Party-Streit in Herne-Süd zu Ende gegangen. Die 18-jährige Angeklagte wurde nicht verurteilt, sondern kam mit einer Verfahrenseinstellung davon. Der Hernerin muss nun Auflagen erfüllen, damit es nicht doch nochmal zu einem Prozess kommt.
Opfer bekommt 300 Euro Schmerzensgeld
Die 3. Jugendstrafkammer legte der 18-Jährigen einerseits auf, an das durch sie im Streit um eine angeblich gestohlene Jacke mit einem Kleiderbügel verletzte Opfer 300 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Außerdem muss die Ex-Auszubildende aus Crange unentgeltlich 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Hintergrund für die Verfahrenseinstellung nach dem Jugendgerichtsgesetz waren nach Angaben der Bochumer Richter Schwierigkeiten, die Gründe für die Auseinandersetzung vom 23. Februar vor einer Partyhalle in Süd zweifelsfrei feststellen zu können. Auch die Aussagen zahlreicher Zeugen hatten dabei nicht helfen können.
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Weil beim Jugendstrafrecht nicht der Straf-, sondern vor allem der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht, hielten die Richter am Ende eine Wiedergutmachungszahlung plus eine spürbare Sanktion für ausreichend. Fakt ist: Einem Erwachsenen hätten für eine solche Aktion (Verteidigung eines Beutestücks mit einem gefährlichen Werkzeug) womöglich fünf Jahre Haft und mehr gedroht. Nicht zuletzt deshalb hatte die Bochumer Staatsanwaltschaft die Anklage auch von vorneherein beim Landgericht und nicht beim Amtsgericht (Jugendschöffengericht) erhoben.
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Fremde Jacke kurzzeitig getragen
Die 18-Jährige hatte eingeräumt, seinerzeit beim Verlassen der Party an der Südstraße kurzzeitig eine fremde Jacke angezogen sowie anschließend mit dem wahren Besitzer und dessen Begleitern aneinandergeraten zu sein. „Den einen habe ich dann mit einem Kleiderbügel beworfen“, hatte die Ex-Auszubildende zugegeben. Der Anlass für das Anziehen der Männer-Jacke war, dass die angetrunkene Hernerin (etwa 1,2 Promille) ihre eigene, zuvor an der Garderobe der Partyhalle abgegebene Jacke nicht mehr wiedergefunden hatte.
Durch das Hantieren mit dem Kleiderbügel hatte ein Zeuge eine Rissquetschwunde unter dem linken Auge erlitten. Sollte die Angeklagte die Auflagen nicht innerhalb der gesetzten Frist erfüllen, droht eine Neuauflage des Prozesses. Andernfalls wird aus der vorläufigen eine endgültige Verfahrenseinstellung.