Herne. Eine 18-jährige Hernerin muss sich vor Gericht verantworten. Sie soll eine zuvor gestohlene Jacke mit einem Kleiderbügel verteidigt haben.
Eine Ex-Auszubildende (18) aus Crange muss sich seit Dienstag vor dem Bochumer Landgericht verantworten. Der Teenager soll nachts nach einer Fete in einer Partyhalle in Herne-Süd eine zuvor gestohlene Jacke durch einen Schlag mit einem Kleiderbügel verteidigt haben - juristisch betrachtet ein Schwerverbrechen.
Es war die Nacht auf den 23. Februar, als es um kurz vor vier Uhr zu einem Blaulicht-Einsatz an der Südstraße gekommen war. Laut Staatsanwaltschaft hatte die Hernerin ihre zuvor an der Garderobe der Partyhalle abgegebene Jacke nicht wiedergefunden, einen Diebstahl befürchtet und daraufhin einfach eine andere Jacke angezogen. Beim Verlassen des Gebäudes soll die Angeklagte dann mit dem wahren Jackenbesitzer und einem Begleiter aneinandergeraten sein und sich geweigert haben, die Männer-Jacke rauszurücken. „Erst, wenn ich meine eigene Jacke wiederhabe.“ So soll sich die 18-Jährige laut Anklage widersetzt haben.
Angeklagte soll bei Eintreffen der Polizei versucht haben, den Bügel unauffällig wegzuwerfen
Das Resultat der Weigerung war ein wüstes Durcheinander. Die Staatsanwaltschaft wirft der 18-Jährigen vor, den Besitz der fremden Jacke durch einen wuchtigen Schlag mit einem Kleiderbügel verteidigt zu haben. Ein Zeuge soll dadurch eine Rissquetschwunde unter dem linken Auge erlitten haben, die noch in der Nacht in einer Klinik genäht werden musste. Erst beim Eintreffen der herbeigerufenen Polizei – so die Anklage – soll die Hernerin die Männer-Jacke fallengelassen und versucht haben, den Kleiderbügel unauffällig wegzuwerfen.
Anwendung des Jugendstrafrechts ist wahrscheinlich
Zum Prozessauftakt vor der 3. Jugendkammer gab die 18-Jährige zwar zu, damals kurzzeitig eine fremde Jacke angezogen und dann mit einem Kleiderbügel hantiert zu haben. Letzteres allerdings einzig aus einer Art Notwehr. „Ich hatte die Jacke schon wieder ausgezogen, da sind vier Jungs auf mich draufgegangen“, so die Angeklagte. „Den einen habe ich dann mit einem Kleiderbügel beworfen.“
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Die Anklage lautet auf besonders schweren räuberischen Diebstahl und gefährliche Körperverletzung. Nach Erwachsenstrafrecht könnten im Falle einer Verurteilung womöglich bis zu fünf Jahre Haft drohen. Weil die 18-jährige Angeklagte als „Heranwachsende“ gilt, ist aber die Anwendung des milderen Jugendstrafrechts wahrscheinlich. Der Prozess wird fortgesetzt.