Herne. Nun fallen wieder die Blätter in Scharen. Nur wohin damit? Entsorgung Herne erinnert an die Pflichten von Hausbesitzern und gibt diese Tipps.
Was im Wald schön anzusehen ist, bedeutet in der Stadt einiges an Arbeit: Die Blätter fallen wieder. „Die Pflicht zur Gehwegreinigung für Grundstückseigentümer gilt auch für die Laubbeseitigung“, erklärt Barbara Nickel von Entsorgung Herne.
Mindestens einmal in der Woche - bei Bedarf auch häufiger - müssten Blätter weggefegt werden. Dabei sei es egal, ob der Wind die herbstliche Pracht aus dem eigenen Vorgarten, von Straßenbäumen oder aus dem Nachbargarten auf den Gehweg geweht hat. Die Pflichten könnten in der Straßenreinigungssatzung auf der Homepage von Entsorgung Herne nachgelesen werden.
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Laub im eigenen Garten muss dagegen nicht weggeräumt werden. „Wo immer es geht, sollte Laub - wie im Wald - unter Bäumen, Sträuchern und Büschen liegen bleiben“, rät Nickel. Die Laubschicht führe dem Boden Nährstoffe zu und schütze Pflanzen und Tiere vor Kälte.
Laubhaufen anlegen
Auch Staudenbeete, abgeräumte Gemüsebeete und Rosenrabatten sollten mit einer Schicht Laub zugedeckt werden. Wer Platz habe, könne einen Laubhaufen anhäufen, in dem Insekten und Spinnen, aber auch größere Tiere wie Igel, Erdkröten und Blindschleichen überwintern können. Und: „Richtig aufbereitet, wird Laub zu wertvollem Kompost.“
Bei der Kompostierung sei zu beachten, dass Blätter der verschiedenen Gehölze unterschiedlich schnell verrotteten. Eine gute Alternative für den kleinen Hausgarten sei die Laubkompostierung in einem selbst gefertigten Drahtbehälter. Im Frühling sollte der Laubkompost umgesetzt werden, im Herbst sei die Lauberde dann fertig.
Laubbehälter werden aufgestellt
Darüber hinaus könne Laub über die Biotonne „verwertet“ werden. Auch eine Entsorgung über die Restmülltonne sei möglich. Verbrennen von Gartenabfällen sei in Herne jedoch nicht erlaubt.
Anfang Oktober stellt Entsorgung Herne an Straßen wieder 500 Laubbehälter auf, die je 1100 Liter fassen. Und: Bei Gartenabfallaktionen kann nicht nur Laub, sondern auch Heckenschnitt und sonstiges Grünzeug kostenlos abgegeben werden. An fünf Terminen – 12. und 26. Oktober sowie 9., 16. und 23. November – würden an bis zu 20 Standorten Großcontainer aufgestellt.
Laub einfach in den Wald bringen, das sei übrigens nicht erlaubt. Barbara Nickel erklärt: „Laub und Rasenschnitt gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht einfach im Wald ,abgekippt‘ werden. Durch die illegale Entsorgung von Grünschnitt wird der Nährstoffeintrag durch die Verrottung der Pflanzenteile verstärkt, und das sensible Ökosystem Waldboden wird langfristig gestört.“
Weitere Informationen zur Gartenabfallaktion im Herbst gibt’s auf entsorgung-herne.de