Herne. Durch Krankheit, Unfall oder Alter bedingt, kann man nicht mehr eigenständig entscheiden. Doch es gibt Wege, rechtlich Vorsorge zu treffen.
Wenn es Themen gibt, über die man in der Familie nur ungern spricht, dann gehören die letzten Dinge ganz gewiss dazu. „Doch auch über diese Fragen sollte man sich austauschen“, sagt Karin Leutbecher. Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Vorsorgevollmacht seien dazu geeignete Mittel, so die Koordinatorin im ambulanten Hospizdienst. Mit diesen Papieren und Dokumenten könne man festlegen, was geschehen soll, wenn man nicht mehr in der Lage ist, Angelegenheiten selbst zu regeln. Leutbecher und weitere Experten informieren dazu am Freitag, 11. Oktober von 16 bis 19 Uhr, in den Räumen des wewole-Forums im City Center an der Bahnhofstraße. Zu der Veranstaltung lädt die Herner Verbraucherzentrale ein.
Verteilaktion für Notfalldosen
Zu Beginn der Infoveranstaltung am Freitag, 11. Oktober, sprechen Hartwig Trinn, Gesamtleitung Seelsorge und Ethik der St. Elisabeth-Gruppe, und Dr. Heinz-Joachim Struckhoff, Vorsitzender des Ärztevereins.
Im Anschluss daran informieren Karin Leutbecher und Alexander Ottmann.
Während der Veranstaltung werden Notfalldosen verteilt, in denen Patienten wichtige Informationen für Rettungsdienste hinterlegen können.
Leiterin Sigrun Widmann berichtet, dass grundsätzlich ein großes Interesse an den Fragen bestehe, die bei dem Termin im Fokus stehen. Das zeige sich unter anderem daran, dass das Heft, das die Verbraucherzentrale dazu herausgibt, stark nachgefragt sei. Man spüre aber eben auch eine große Verunsicherung, da viele Menschen nicht so recht wüssten, welche Regelungen sie treffen sollen und was es zu beachten gilt, erläutert Widmann.
Textbausteine aus dem Internet
Wöchentliche Beratungsangebote hat auch der ambulante Hospizdienst im Programm. Wenn sich Ratsuchende melden, „möchten sie auch schon gleich Formulare zu einer Patientenverfügung ausfüllen“, berichtet Leutbecher, die sich mit zwei ehrenamtlichen Helfern um die persönlichen Kontakte kümmert. Doch es bleibe die Aufgabe eines jeden Einzelnen, eigenständig festzulegen, wie beispielsweise eine medizinische Behandlung aussehen soll, falls er selbst seinen Willen nicht mehr äußern könne. Die Koordinatorin, zugleich Vorsitzende des H erner Palliativ-Netzwerkes, weist auf Hilfen hin, die Betroffene in Anspruch nehmen können. Beispielsweise seien auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums Textbausteine hinterlegt, die kostenlos zur Verfügung stünden, erläutert Leutbecher. Es gebe aber auch Online-Angebote, die zwischen 10 und 140 Euro kosten. Die Verbraucherzentrale sei allerdings bei einem Vergleich zu dem Ergebnis gekommen, dass kostenpflichtige Möglichkeiten nicht besser seien als die kostenfreien Angebote. Über die Frage hinaus, wie man einen Text passend formuliert, sei auch zu überdenken, wo eine Patientenverfügung hinterlegt werden soll. Eine Kopie sollte beispielsweise der Hausarzt erhalten. Ratsam sei ohnehin, sich mit dem Mediziner im Vorhinein zu besprechen.
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Eintrag bei der Bundesnotarkammer
Darüber hinaus müsste auch die Person informiert sein, die eine Vorsorgevollmacht erhält, so Alexander Ottmann von der Betreuungsbehörde der Stadt. Mit einem solchen Papier werde beispielsweise ein Angehöriger bevollmächtig, bestimmte Angelegenheiten zu regeln, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. „Das ist unter anderem bei der Erledigung von Bank- und Versicherungsgeschäften von Vorteil“. Zudem lasse sich mit einer Vorsorgevollmacht verhindern, dass ein Betreuungsverfahren eingeleitet werde. In bestimmten Fällen sei eine notarielle Beurkundung der Vollmacht notwendig, beispielsweise bei Immobiliengeschäften. Die Bundesnotarkammer biete an, die Vollmacht registrieren lassen, erläutert Ottmann. „Und das für eine einmalige Gebühr von 20 Euro“.