Herne. In einem Steuerhinterziehungsprozess gegen einen Herner Bauingenieur ist das Verfahren gegen eine Mitangeklagte eingestellt worden.
Im Steuerhinterziehungs-Prozess gegen einen Bau- und Wirtschaftsingenieur (61) aus Holsterhausen hat das Bochumer Landgericht das Verfahren gegen eine 59-jährige Mitangeklagte gegen Zahlung einer Geldauflage von 10.000 Euro eingestellt.
Hintergrund war nicht zuletzt der angeschlagene Gesundheitszustand der Frau. Ab sofort wird damit vor der 6. Wirtschaftsstrafkammer nur noch gegen den Hauptangeklagten, seine Ehefrau (64) und einen Geschäftspartner (66) weiterverhandelt.
Angeklagte soll als Scheingeschäftsführerin fungiert haben
Laut Staatsanwaltschaft soll der Herner Bauingenieur von 2015 bis Mitte 2019 mit einem auf Verschleierung angelegten Firmengeflecht rund 1,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben. Die beiden verbliebenen Mitangeklagten sollen ebenso wie die jetzt ausgeschiedene Angeklagte als eine Art „Schein-Geschäftsführer/in“ der von dem Hauptangeklagten kontrollierten Gesellschaften fungiert haben.
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Nach dem Kauf eines 12.000 Quadratmeter großen Baugrundstücks im baden-württembergischen Calw für 310.000 Euro soll der Hauptangeklagte mehrere taktische Weiterverkäufe getätigt, die dadurch erzielten Gewinne von insgesamt 1,69 Millionen Euro aber nicht versteuert haben. Geplant ist auf dem Gelände im Schwarzwald offenbar ein Villen-Wohnpark. Nach der Festnahme des Herner Investors im April 2019 soll auf dem Baugrundstück Stillstand eingetreten sein. Urteil: frühestens Ende Oktober.