Herne. Ein Frührentner aus Herne hat kurz nach dem Tod seiner Lebensgefährtin 10.000 Euro von ihrem Konto verprasst. Nun stand er vor Gericht.

Obwohl er sofort nach dem Tod seiner Lebensgefährtin deren Konto leergeräumt und binnen vier Wochen fast 10.000 Euro verprasst hat, ist ein Frührentner (55) aus Herne vor Gericht noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen. Das Strafverfahren wegen Computerbetrugs wurde ohne Auflagen eingestellt – es droht aber wohl noch ein weiteres gerichtliches Nachspiel.

Die Strafanzeige gegen den Herner war durch Angehörige der am 1. September 2018 verstorbenen Frau erstattet worden. Die Großcousins hatten beim prüfenden Blick auf die Kontoauszüge entdeckt, dass vom Girokonto der Verstorbenen nach dem Tod allein 16 Mal Bargeld von Geldautomaten in Herne und Recklinghausen abgehoben worden war. Mal 500, mal 700, mal 900 Euro. Darüber hinaus war bereits am Todestag der Frau ein Supermarkteinkauf in Höhe von 29,78 Euro mit der EC-Karte beglichen worden. Außerdem fanden sich bis zum 5. Oktober 2018 zwei Lastschrift-Abbuchungen über jeweils 128 Euro von einem Tabaklieferanten. Insgesamt ging es in dem Prozess am Amtsgericht in Recklinghausen um knapp 9700 Euro, die der Herner mutmaßlich zu Unrecht abgehoben hat.

Frührentner habe von engen Verwandten nichts mitbekommen

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Dass er derjenige gewesen ist, der das Geld vom Konto seiner verstorbenen Partnerin abgehoben hat, wollte der Frührentner gar nicht bestreiten. Er sei durch den Verlust seiner Partnerin in ein tiefes Loch gefallen, nächtelang in Spielhallen versackt, habe „gesoffen und gezockt“, hieß es. Dass der 55-Jährige zum Geldabheben nicht befugt gewesen sein soll, sei ihm aber „gar nicht bewusst gewesen“, erklärte sein Verteidiger Björn Rüthers. So habe der Angeklagte doch immerhin sogar eine auf seinen Namen ausgestellte Zweit-Karte für das Konto besessen, sei außerdem bevollmächtigt gewesen. „Über etwaige Erben hat er sich aber überhaupt keine Gedanken gemacht“, so der Verteidiger. Von engeren Verwandten der Frau habe er in den fünf Jahren Beziehung auch nie etwas mitbekommen.

Das Amtsgericht stufte die Vielzahl der Bargeldabhebungen binnen weniger Tage schon als „merkwürdig“ ein. Die Frage, ob sie auch illegal waren, blieb am Ende jedoch offen, weil auch die Staatsanwaltschaft nicht zuletzt angesichts der Zweitkarte eine Verfahrenseinstellung für sachgerecht hielt. Ein endgültiger Schlussstrich ist das allerdings noch nicht: Wie es hieß, haben die Angehörigen den von Sozialleistungen lebenden Herner bereits zivilrechtlich auf die Rückzahlung der fast 10.000 Euro verklagt.