Herne. Der 50-Jährige war kürzlich wegen „Nachstellung mit Todesfolge“ zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Jetzt hat er Revision eingelegt.
Das Aufsehen erregende Stalking-Urteil gegen einen einschlägig vorbestraften Fleischer aus Röhlinghausen wird zu einem Fall für den Bundesgerichtshof (BGH). Der in der vergangenen Woche zu vier Jahren Haft verurteilte Stalker will seine Bestrafung so nicht akzeptieren – und hat fristgerecht Revision eingelegt.
Urteil: Suizid der Ex-Partnerin sollte das Nachstellen beenden
Das Bochumer Schwurgericht hatte am 31. Juli nach zehn Verhandlungstagen entschieden, dass der Suizid der Wanne-Eickeler Ex-Partnerin des Angeklagten am 27. Juni 2018 „ganz entscheidend auf dem Motiv beruhte, dass das Nachstellen beendet wird“. Der Angeklagte habe die 49-Jährige durch seinen permanenten Psychoterror demütigen, in Angst versetzen und psychisch verletzen wollen, hatte Richter Josef Große Feldhaus in der Urteilsbegründung erklärt.
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Mit der Verurteilung des 50-Jährigen wegen „Nachstellung mit Todesfolge“ hatten die Richter am Bochumer Landgericht juristisches Neuland betreten. Und auch der Bundesgerichtshof hat hinsichtlich des noch vergleichsweise jungen Straftatbestands bislang erst eine Verurteilung im Jahr 2017 bestätigt. Grundlage dafür war ein Urteil des Landgerichts Stuttgart, das einen Stalker zu fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt hatte. Auch hier hatte sich ein Stalking-Opfer infolge von hartnäckigen Nachstellungen ihres Ex-Freundes das Leben genommen.
Urteil wird frühestens Anfang 2020 erwartet
Für die Entscheidung in der Revisions-Instanz ist der 4. Senat am Bundesgerichtshof zuständig. Mit einer Entscheidung ist voraussichtlich frühestens Anfang 2020 zu rechnen. Bis dahin bleibt der Angeklagte gegen strenge Meldeauflagen vorläufig auf freiem Fuß.