Ein angeklagter Herner Trickbetrüger zahlte seine Geldbuße erst im zweiten Anlauf. Daraufhin stellten die Richter das Verfahren ein.

Weil er bei einer Trickbetrugs-Masche mit abgefischten Daten von Vodafone-Kunden mitgemischt hat, musste ein Herner tief in die Tasche greifen. Nachdem der 46-Jährige im zweiten Anlauf eine Geldbuße in Höhe von 750 Euro doch noch bezahlt hat, zeigten sich die Richter am Bochumer Landgericht milde – und das Strafverfahren wegen Beihilfe zum Betrug wurde eingestellt.

Der Angeklagte hatte nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft von November 2015 bis Januar 2016 in mindestens acht Fällen Pakete mit bis zu 800 Euro teuren, nagelneuen i-Phones an einer Scheinadresse an der Mont-Cenis-Straße angenommen und später an die zwei eigentlichen Betrüger weitergegeben. Die beiden Callcenter-Agenten hatten zuvor im Tatzeitraum von November 2015 bis Januar 2016 reihenweise Mobilfunk-Kunden des Anbieters Vodafone ausgetrickst. In Telefon-Gesprächen hatte das Duo zahlreichen gutgläubigen Kunden ihre persönlichen Kennwörter abgeluchst und diese anschließend dazu verwendet, klammheimlich eine Vertragsverlängerung durchzuführen. Die dazugehörigen Neugeräte waren danach an den Kunden vorbei an die Anschrift des Angeklagten – einem Onkel eines der Betrüger – geschickt worden.

Im Juli 2018 hatte das Bochumer Landgericht die zwei Serienbetrüger zu Bewährungshaftstrafen verurteilt und gleichzeitig gegen den Herner als deren Helfer eine Geldauflage verhängt. Weil der 46-Jährige diese Geldbuße jedoch nicht innerhalb der gesetzten Frist bis November 2018 bezahlt hatte, war vor zwei Wochen noch einmal eine Hauptverhandlung gegen ihn gestartet.

Bereits zum Prozessauftakt hatte sich der 46-Jährige für die Nichtzahlung der Geldbuße entschuldigt und das Versäumnis mit privaten Schicksalsschlägen und Überforderung erklärt. Außerdem hatte er eine unverzügliche Einzahlung der 750 Euro bei der Gerichtskasse zugesagt.

Nachdem er das zwischenzeitlich auch wirklich getan hatte, sahen die Richter der 2. Strafkammer am zweiten Prozesstag von einer Verurteilung ab und stellten das Strafverfahren erneut ein. Diesmal endgültig.