Herne. . Betrüger haben Vodafone-Kunden ihre Zugangsdaten abgeluchst, ihre Verträge verlängert und Prämien kassiert. Ein Herner (46) soll geholfen haben.

Eine Serie von Handy-Betrügereien mithilfe von abgefischten Zugangsdaten von Mobilfunk-Kunden beschäftigt seit Montag das Bochumer Landgericht. Auf der Anklagebank sitzt ein Herner (46). Er soll bei einem 60.000-Euro-Schwindel mit nagelneuen iPhones zwar eher eine kleinere — aber nicht unwichtige Rolle gespielt haben.

Führende Köpfe der schamlosen Betrugsnummer waren zwei enge Bekannte des 46-Jährigen. Die beiden Callcenter-Agenten sollen von November 2015 bis Januar 2016 Mobilfunk-Kunden von Vodafone ausgetrickst haben. Das 2018 bereits am Landgericht zu Bewährungshaftstrafen verurteilte Duo war beauftragt, Vodafone-Bestandskunden anzurufen und ihnen eine Vertragsverlängerung plus ein neues Smartphone anzubieten. In den Telefon-Gesprächen hatten die Agenten die Kunden aber letztlich um den Finger gewickelt und ihnen scheinheilig ihre persönlichen Kennwörter abgeluchst. Anschließend nutzten sie die Zugangsdaten der „heimlich“ für eine Vertragsveränderung beziehungsweise -verlängerung.

Teure Smartphones weitergeleitet

Die dazugehörigen Neugeräte ließ sich das Betrüger-Duo quasi an den Kunden vorbei an eine andere Anschrift schicken. Und an dieser Stelle kommt auch der 46-Jährige ins Spiel. Laut Staatsanwaltschaft soll der Herner – ein Onkel eines der verurteilten Callcenter-Agenten – in mindestens acht Fällen Pakete mit bis zu 800 Euro teuren Smartphones an der Mont-Cenis-Straße angenommen und später an die zwei Agenten weitergegeben haben. In 15 weiteren Fällen soll der Trickbetrug so gerade noch gestoppt worden sein.

Eigentlich hatten die Bochumer Richter bereits im Sommer 2018 das Strafverfahren gegen den 46-Jährigen wegen Beihilfe zum Betrug gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 750 Euro eingestellt. Weil der Herner diese Geldbuße jedoch nicht innerhalb der Frist bezahlt hat, wurde nun erneut eine Hauptverhandlung anberaumt.

Zum Prozessauftakt entschuldigte der Mann die Nichtzahlung mit privaten Schicksalsschlägen und Überforderung. Die 2. Strafkammer signalisierte ihm, dass nur bei einer unverzüglichen Nachzahlung möglicherweise noch einmal eine Verfahrenseinstellung in Betracht komme. Der Prozess wird fortgesetzt.