Herne. . Eine Definition der Arbeitsagentur unterscheidet nach der Qualifikation. Der Begriff „Fachkraft“ wird jedoch zweideutig verwendet.

Ob Fachkraft, Spezialist oder Experte: Mit Thema Fachkräftemangel tauchen oft verschiedene Begriffe auf. Obwohl sie unterschiedliche Bedeutungen haben, kann sich die Verwendung der Begriffe je nach Auslegung auch überschneiden.

Laut einer Definition der Arbeitsagentur werden vier Niveaus der Berufsqualifikation unterschieden: Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte. Helfer können einfache Tätigkeiten in einem Berufsfeld innerhalb kurzer Zeit anlernen und ausführen.

Eine Fachkraft kann sich erst nennen, wer eine mehrjährige Berufsausbildung mit abgeschlossenem Examen absolviert hat – dann nennt sie sich auch examinierte Fachkraft. Setzt sie nach der Ausbildung eine Weiterbildung mit einer Spezialisierung auf einem Gebiet innerhalb ihres Berufszweigs an, kann sie sich Spezialist nennen.

Analyse der Arbeitsagentur umfasst drei Niveaus

Der Begriff Experte wird ausschließlich für das akademische Niveau verwendet, auch wenn der Deutsche Qualifikationsrahmen die Vergleichbarkeit von Ausbildungsabschlüssen mit Studienabschlüssen regelt.

Die Fachkräfte-Engpassanalyse der Arbeitsagentur schließt die drei Niveaus Fachkraft, Spezialist und Experte ein. Wenn die Rede von „Fachkräftemangel“ ist, können also je nach Hintergrund sowohl Ausbildungsberufe als auch akademische Berufe gemeint sein.

Das Helfer-Niveau wird innerhalb der Engpassanalyse zwar nicht berücksichtigt, die Rolle des Helfers ist unter den Umständen der Fachkräftesuche aber nicht ganz unbedeutend: Denn nicht wenige Betriebe helfen sich zur Überbrückung einer unbesetzten Fachkraft-Stelle mit angelernten Hilfskräften aus.