Herne. . Hauseigentümer haben Sorge um finanzielle Spielräume, wenn Gebäude saniert werden sollen. Die Mietervereinigung schlägt eine Alternative vor.

Wer zahlt und vor allem wie viel, wenn es um die Modernisierungen von Wohnungen geht? Das seit Januar geltende Mietrecht schreibt neue Regeln vor, die bei Mietern und Vermietern unterschiedliche Reaktionen hervorrufen.

Bislang konnten Hauseigentümer bis zu elf Prozent von Instandsetzungskosten über ein gesamtes Jahr hinweg auf die Mieter umlegen, jetzt sind es nur acht. Darüber hinaus wurde eine Kappungsgrenze eingeführt. Bei Mieten unterhalb von sieben Euro darf eine Anhebung innerhalb von sechs Jahren höchstens zwei Euro je Quadratmeter betragen, bei Mieten, die darüber liegen, beträgt das Limit drei Euro.

Mieterbund: „Schritt in die richtige Richtung“

Aus Sicht des Deutschen Mieterbunds sind die Vorgaben Schritte in die richtige Richtung. Der finanziellen Belastung von Mietern würden sicherlich Grenzen gesetzt, meint Silke Gottschalk, Geschäftsführerin des NRW-Landesverbandes. Ob es allerdings gelinge, mit Hilfe des neuen Gesetzes dem sogenannten Herausmodernisieren einen Riegel vorzuschieben, bleibe abzuwarten. Gemeint sind damit Fälle, in denen Vermieter umfangreiche und teure Modernisierungsmaßnahmen mit dem Ziel ankündigen, dass Mieter mit günstigen Verträgen ausziehen. Ganz sicher, so Gottschalk, löse das neue Recht nicht das eigentliche Problem energetischer Sanierungen (z.B. Einbau von neuen Heizungen, Dämmmaterialien oder Fenstern). Der Vermieter müsse nämlich nicht nachweisen, in welchem Umfang ein Mieter auch Energiekosten spare. Daher setze sich die Mietervereinigung für eine so genannte Warmmietenneutralität ein: Eine Mietsteigerung müsse dann der Einsparung bei den Heizkosten entsprechen.

Den schon bislang vorhandenen gesetzlichen Rahmen, die Miete nach einer Modernisierung anzuheben, haben nach Einschätzung von Uwe Kasimir die Eigentümer in Herne bislang kaum ausgeschöpft und seien deutlich unter den elf Prozent geblieben.

„Besitzer wollen Mieter halten“

Nun würden unter juristischen Gesichtspunkten die Spielräume enger. Nach Ansicht des Vorsitzenden des örtlichen Haus- und Eigentümerverbandes Haus & Grund habe man es in der Stadt mit einem Wohnungsmarkt zu tun, bei dem ein Vermieter in der Regel bemüht sei, seine Mieter zu halten. Im Fall einer Modernisierung werde sehr genau kalkuliert, wie hoch der Kostenanteil sein darf, den er den Mietern zumuten könne. Die meisten Besitzer würden durchaus die Notwendigkeit erkennen, Häuser auf Vordermann zu bringen, so Kasimir.

Auch nach Ansicht von Thomas Bruns, Geschäftsführer der Herner Wohnungsbaugesellschaft HGW und Sprecher der örtlichen Wohnungsbauunternehmen, werde in der Stadt darauf geachtet, Mieter finanziell nicht zu überfordern. Zugleich solle man bei Modernisierungen den Mietern auch deutlich machen, dass die Maßnahmen nicht nur Kosten verursachten, an denen er beteiligt werde, sondern ihn auch auf die Einspareffekte hinweisen. Je enger die Grenzen gesetzt würden, Ausgaben für die Instandsetzung von Gebäuden auf die Bewohner umzulegen, desto weniger wirtschaftlich seien solche Projekte, unterstreicht Bruns. Ein Unternehmen müsse dann mit Erträgen aus anderen Wohnhäusern die Modernisierungsvorhaben subventionieren. Aber einem solchen Vorgehen seien auf Dauer Grenzen gesetzt.

Schlechteres Investitionsklima

Die LEG teilte auf Anfrage mit, dass sie auch jetzt schon lediglich sieben bis acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt habe. „Auch die neue Begrenzung der Mieterhöhung auf 2 Euro je Quadratmeter Wohnfläche halten wir heute bereits in der überwiegenden Zahl der Fälle ein.“ Insgesamt sei zu befürchten, so die LEG, dass sich aufgrund der neuen Vorgaben das Investitionsklima im Wohnungsbau verschlechtere.

>> WEITERE INFORMATIONEN: Der Mietspiegel

Im Herner Mietspiegel sind die Angaben zu den ortsüblichen Mieten – gestaffelt nach dem Alter der Wohnungen bzw. Häuser – zu finden.

Derzeit laufen Gespräche über einen neuen Mietspiegel, der letzte stammt aus dem Januar 2017.

Wie zu erfahren war, werden in dem neuen Mietspiegel die ortsüblichen Mieten um rund 2,5 Prozent angehoben sein.