Herne. . Bei einer Kirmesstreit-Eskalation in Herne zog ein Polizist die Waffe, obwohl er nicht im Dienst war. Die Staatsanwaltschaft hat ihn entlastet.
Bei der City-Kirmes im März 2018 hatte ein Polizist in Herne in seiner Freizeit bei einer Auseinandersetzung seine Dienstwaffe gezogen. Das hat keine strafrechtlichen Folgen für den 43-Jährigen: Die Staatsanwaltschaft Bochum hat jetzt ihre nach dem Vorfall aufgenommenen Ermittlungen eingestellt.
Das erklärt Oberstaatsanwalt Paul Jansen auf Anfrage der WAZ. Das Ziehen der Dienstwaffe sei in diesem Fall durch Notwehr gerechtfertigt gewesen, so der Sprecher der Bochumer Behörde.
Junge Männer drohen mit Messer und Flaschenhals
Bei der Kirmes war ein Streit zwischen zwei 19-jährigen Frauen auf dem Robert-Brauner-Platz eskaliert. Als die 36-jährige Mutter eine der beiden jungen Frauen versucht habe, zu schlichten, habe sie einen Faustschlag ins Gesicht erhalten, so berichtete damals die Polizei. In diesem Moment hätten sich der Ehemann der 36-Jährigen und ein 42-jähriger Begleiter - beide sind Polizeibeamte, aber waren nicht im Dienst - eingeschaltet, um „die Situation zu beruhigen“.
Dies habe wiederum dazu geführt, dass sich ein 15-jähriger Herner und ein 20-Jähriger aus Zell am Main ebenfalls eingemischt hätten, so hieß es im Polizeibericht. Erst als der 20-Jährige mit einem abgebrochenen Flaschenhals gedroht habe und der 15-Jährige ein Messer gezückt habe, habe der Beamte „zur Abwehr der Lebensgefahr“ seine Dienstwaffe gezogen und die jungen Männer bis zum Eintreffen der uniformierten Kollegen in Schach gehalten.
Laut einem Erlass des NRW-Innenministeriums dürfen Polizeibeamte in ihrer Freizeit eine Dienstwaffe mit sich führen.