Herne/Bochum. . Das Verfahren wegen schwerer Verletzung eines Neugeborenen gegen eine Hebamme aus Herne ist eingestellt worden. Das sind die Gründe.

Aufatmen für eine Hebamme aus Herne: Im Prozess um die schweren Verletzungen eines neugeborenen Säuglings hat das Bochumer Landgericht das Verfahren gegen die 65-jährige Geburtshelferin ohne Auflagen eingestellt. Die Entscheidung gleicht im Grunde einem Freispruch.

Wegen unterlassener Hilfeleistung vor Gericht

Wie berichtet, hatte sich die Hebamme aus Crange seit dem 4. Oktober wegen unterlassener Hilfeleistung vor Gericht verantworten müssen. Außerdem waren und sind vor der 6. Strafkammer die inzwischen getrennt voneinander lebenden Eltern des inzwischen zweijährigen Jungen angeklagt.

Dem Paar wirft die Staatsanwaltschaft Misshandlung von Schutzbefohlenen vor. Anlass dafür sind insgesamt neun Knochenbrüche am rechten Oberarm, den Rippen, am rechten Ober- und Unterschenkel sowie am linken Unterschenkel, die am 1. November 2016 bei der Einlieferung des Jungen ins Krankenhaus diagnostiziert worden waren. Während die Mutter ihrem Jungen die Verletzungen „in gefühlloser, fremdes Leiden missachtender Gesinnung“ zugefügt haben soll, soll der Vater nicht rechtzeitig eingegriffen und den Säugling so nicht ausreichend geschützt haben. Auch die Hebamme sollte laut Staatsanwaltschaft trotz Kenntnis der Verletzungen allzu nachlässig mit der Aufforderung zu einem unverzüglichen Arztbesuch umgegangen sein.

Richter signalisierten einen Freispruch

Nach zahlreichen Zeugenvernehmungen hatten sich die Vorwürfe gegen die erfahrene Geburtshelferin allerdings kaum noch halten lassen. Die Richter signalisierten der Hebamme daraufhin zuletzt, dass es nach vorläufiger Bewertung in ihrem Fall am Ende auf einen Freispruch hinauslaufe. Weil für die Aufklärung des Falles bis zu einem Urteil jedoch sicher noch zahlreiche weitere Verhandlungstage benötigt werden, an denen die mitangeklagte Hebamme zwingend hätte erscheinen müssen, entschied sich die Hebamme für die angebotene Einstellungsvariante.

Das gegen sie geführte Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft ohne Auflagen eingestellt. Dadurch, dass die Richter – anders als üblich – im Einstellungsbeschluss sogar die Übernahme der Anwaltskosten durch die Staatskasse zusagten, kommt die Prozessbeendigung letztlich einem vorzeitigen Freispruch gleich. Der Prozess gegen die angeklagten Eltern aus Herten und Selm läuft weiter.