Bochum/Herne. Im Prozess um eine Messerstecherei in Herne hat sich ein Zeuge an die Geschehnisse erinnert. Er schilderte dem Gericht dramatische Szenen.
Im Prozess um die beinahe tödliche Bluttat in Röhlinghausen hat sich ein Augenzeuge vor dem Bochumer Schwurgericht an die dramatischen Szenen vom 24. April erinnert. „Der hatte ,Töten’ in seinen Augen stehen“, sagte ein 19-jähriger Auszubildender am Mittwoch über den angeklagten Messerstecher (23).
Wie berichtet, war vor knapp sieben Monaten ein 18-Jähriger auf offener Straße in Röhlinghausen niedergestochen worden. Der Messerstich hatte sich so tief in den Rücken gebohrt, dass auch eine der Hauptschlagadern verletzt worden war. Das Opfer verlor binnen kürzester Zeit zwei Liter Blut – akute Lebensgefahr. „Das hat voll da raus gespritzt“, erinnerte sich der Augenzeuge, ein guter Freund des Opfers. Die beiden Männer waren damals gemeinsam mit dem Auto zur Anschrift des 23-jährigen Angeklagten gefahren. Anlass dafür war wohl, dass es zuvor Drohungen über WhatsApp gegeben haben soll und der 23-Jährige zur Rede gestellt werden sollte.
Nur schnelle Hilfe einer Notärztin verhinderte Tod
Kaum war das Duo dort angekommen, hatten sich die Ereignisse überschlagen. „Als er auf uns zugerannt kam, habe ich von seiner Körpersprache schon gesehen, dass es gleich eskalieren wird“, sagte der Auszubildende über den Angeklagten. „Der war gar nicht zu beruhigen.“ Es gab ein Gerangel, wahrscheinlich auch Schläge, dann stach der Angeklagte zu – und der 18-Jährige sackte zu Boden. Diese Szenen kann der Zeuge nach eigenen Angaben nicht mehr vergessen: „Er wurde immer schwächer, irgendwann hat er zu mir gesagt: Bruder, ich werde ohnmächtig.“ Nur der schnellen Hilfe einer Notärztin ist es zu verdanken, dass der junge Herner nicht gestorben ist.
Der vielfach vorbestrafte Angeklagte hat die Bluttat beim Prozessauftakt vor drei Wochen bereits gestanden, eine Tötungsabsicht aber bestritten („Ich hatte richtig Angst, dass er stirbt“). Die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen versuchten Totschlags angeklagt. Darüber hinaus ist als Helfer auch ein Freund des 23-Jährigen angeklagt. Er berichtete den Richtern, dass das spätere Opfer dem Messerstecher einen Schlag vor den Kopf versetzt. Ob vor oder zeitgleich mit dem Stich, könne er nicht mehr sicher sagen. Das 18-jährige Opfer soll am 3. Dezember als Zeuge vor dem Schwurgericht aussagen.