Herne. . Herner Schüler machen das Abitur wieder nach neun Jahren. Dennoch werden sie nach dem alten G8-Lehrplan unterrichtet. Das ist der Grund.
Eigentlich beginnt G9, die neunjährige Schulzeit an den Gymnasien, als Regelfall im kommenden Schuljahr 2019/20. Doch auch für die Kinder, die gerade an einem Gymnasium gestartet sind, sind neun und nicht mehr acht Jahre bis zum Schulabschluss vorgesehen.
Für die neuen Klassen gelte zwar noch der G8-Status, aber zum Ende des Schuljahres würden sie zu G9, erläutert Egon Steinkamp, Sprecher der Herner Gymnasien. Das Land habe diese Regelung auch deshalb getroffen, damit die Schulen Zeit für eine Entscheidung haben, ob sie bei G8 bleiben wollen.
Entscheidung der Schulkonferenz bis Februar
Bei den Herner Gymnasien war aber von Anfang klar, dass sie G9 wollen und dabei werde es wohl auch bleiben. Sollten sich Gymnasien für die kürzere Zeitdauer entscheiden, müssen die Schulkonferenzen bis Ende Januar dieses Votum verabschieden.
Die neuen Klassen sind freilich mit einer G8-Stundentafel an den Start gegangen, so der Leiter des Otto-Hahn-Gymnasiums. Einen anderen Unterrichtsplan, der bereits nach G9 ausgelegt ist, gebe es auch noch nicht: „Da warten wir auf die Unterlagen des Düsseldorfer Schulministeriums“. Da sich in den fünften Klassen die Unterrichtsinhalte zwischen G8 und G9 nicht allzu sehr unterschieden, „kommen wir mit der jetzigen Situation ganz gut zurecht“, sagt Steinkamp.
Mehr Projekte sind möglich
Deutlich merkbar werde für die neuen 5er die längere Schulzeit, wenn die Wahl der zweiten Fremdsprache ansteht. Unter G8 wäre die Entscheidung in einigen Monaten fällig gewesen, da bereits in der sechsten Klasse beispielsweise Spanisch, Französisch oder Lateinisch dazukam. Mit dem Vorzeichen G9 haben die Schüler ein Jahr länger Zeit. Ferner könne man auch künftig mehr Projekte anbieten: Bislang mussten die Gymnasien einen Teil der Stunden vorhalten, um Schüler zu fördern, die bei der Verkürzung auf acht Schuljahre Schwierigkeiten hatten, Schritt zu halten. Dieses Stundendeputat sei nun anderweitig verwendbar.