Bochum/Herne. . Ein Herner war etwa ein Jahr mit einer Frau zusammen, als er sich an ihrer Tochter (10) vergangen haben soll. Das Kind leidet noch heute.
Dieser Fall ist hässlich: Vor drei Jahren soll sich ein Berufskraftfahrer aus Herne an der Tochter seiner damaligen Freundin vergangen haben. Das Mädchen war gerade zehn. Seit Freitag steht er in Bochum vor Gericht.
Es war im Dezember 2013, als der Angeklagte das Mädchen ins Wohnzimmer gerufen haben soll. „Er lag nur in Unterwäsche bekleidet auf der Couch“, heißt es in der Anklage. Was anschließend passiert sein soll, nennen die Juristen „schweren sexuellen Kindesmissbrauch“. Mindeststrafe: zwei Jahre Haft.
Verteidiger: Angeklagter macht keine Angaben
Der Angeklagte war damals seit rund einem Jahr mit der Mutter der Zehnjährigen liiert. Sie war mit ihrer Tochter zu ihm nach Herne gezogen. Zum Prozessauftakt hat sich der 58-Jährige noch nicht zu den Vorwürfen geäußert. Und so soll es auch bleiben. „Er wird keine Angaben machen“, sagte sein Verteidiger. Zuvor soll er die Tat immer bestritten haben.
Für die Richter am Bochumer Landgericht kommt es daher entscheidend auf die Aussage der heute 14-jährigen Schülerin an. Doch das wird schwierig. Die Vernehmung des Mädchens war eigentlich für nächste Woche geplant. Doch jetzt gibt es ein Attest. Ein Arzt hat sie vernehmungsunfähig geschrieben. „Sie hatte einen Zusammenbruch“, sagte ihr Anwalt am Freitag. Ob sie überhaupt aussagen kann, ist zurzeit völlig unklar.
Fakt ist: Ohne eine Aussage der 14-Jährigen werden die Akten wieder geschlossen. „Dann würden wir das Verfahren nicht durchführen“, sagte Richterin Isabel Hoffmann.
Schülerin ist psychisch schwer belastet
Die Schülerin befindet sich zurzeit in einer Jugendhilfeeinrichtung und ist psychisch schwer belastet. Wegen der Schwere des Vorwurfs hatten die Richter sie vor Prozessbeginn extra auf ihre Glaubwürdigkeit untersuchen lassen. Danach scheint es, dass ihre Schilderungen durchaus auf Erlebtem beruhen können.
Wegen der psychischen Instabilität der 14-Jährigen hatte eine Betreuerin schon vor Prozessbeginn darum gebeten, bei der Vernehmung einen Sichtschutz zum Angeklagten aufzubauen. So soll dem Mädchen die Aussage erleichtert werden. Der 58-Jährige hat sich allerdings schon bereit erklärt, den Saal freiwillig zu verlassen. Er könnte die Befragung dann aus einem anderen Saal per Videoübertragung verfolgen.
Als nächstes sollen jetzt allerdings erst einmal der Arzt und eine Betreuerin der Schülerin gehört werden. Danach wird entschieden, ob der Prozess erst einmal platzt oder fortgesetzt werden kann.