Herne. Kitas unterliegen strengen Brandschutzvorschriften. Übernachtungsaktionen sind eigentlich nicht erlaubt. Doch Ausnahmen sind durchaus zulässig.
Es ist der Höhepunkt für alle Kita-Kinder, die bald in die Grundschule wechseln: die Übernachtungsparty am Ende ihrer Kindergartenzeit. Doch in Einrichtungen mancher Kommunen ist den Kleinen das Vergnügen nicht mehr vergönnt, Kindergärten haben aufgrund baurechtlicher Auflagen die Angebote aus dem Programm gestrichen. Herne hat hingegen mit den Trägern von Kindergärten gesprochen und ihnen Lösungswege aufgezeigt, wie Stadtsprecher Christoph Hüsken berichtet. Das Verfahren finde auch durchaus Akzeptanz, wenngleich damit bürokratischer Aufwand verbunden sei.
Kindergärten unterliegen als Einrichtungen der Jugendhilfe strengen Vorschriften des Baurechts und insbesondere damit verbunden des Brandschutzes. Danach sind Übernachtungen eigentlich nicht zulässig. Wenn in solchen Häusern übernachtet wird, muss gewährleistet sein, dass die Feuerwehr im Falle eines Brandes direkt informiert wird. Zum Vergleich: In Heimen sind Brandmeldeanlage installiert, die in direktem Kontakt zur Leitstelle stehen und im Notfall sofort Alarm schlagen.
Antrag auf eine befristete baurechtliche Genehmigung
Kitas verfügen zwar nicht über solche Anlagen, wohl aber über Rauchmeldesysteme, die eine Vernetzung einzelner Geräte miteinschließen. Darüber hinaus haben die Einrichtungen Brandschutzkonzepte und auch Brandschutzbeauftragte.
Wenn nun eine Übernachtungsaktion bevorsteht, stellt das Leitungspersonal einer Kita einen Antrag auf eine befristete baurechtliche Genehmigung, die die Verwaltung für den gewünschten Zeitraum erteilt. Damit ist die Verpflichtung verbunden, die Feuerwehr vorab zu informieren, wie viele Kinder und Erzieher mitmachen.
Bei der Arbeiterwohlfahrt hat sich das Verfahren längst eingespielt, wie Ernst Steinbach, Geschäftsführer für den Unterbezirk Ruhr-Mitte, erläutert. Besonderen Wert lege die AWO darauf, dass zu Beginn die oder der Brandschutzbeauftragte Kinder und Erzieher noch einmal daran erinnert, wie man sich im Fall, den sich keiner wünscht, zu verhalten hat. Dazu gehöre beispielsweise, die Sammelplätze außerhalb des Gebäudes aufzusuchen. Um welche Örtlichkeiten es sich handele, übe man unabhängig von den Übernachtungsaktionen ein.
Bunte Nachmittage
„Für die Kitas der Lebenshilfe ist das Prozedere zum Standard geworden“, berichtete Geschäftsführerin Gabriele Awiszio. Ihre Aussagen sind deckungsgleich mit den Reaktionen von Elisabeth Weyen, Geschäftsführerin der Fachberatung für Evangelische Kindertageseinrichtungen und Heinz Otlips, beim katholischen Dekanat Emschertal.
Die Einrichtung Kinderwelt Herne-Eickel von der Organisation Plan B bietet keine Übernachtungsaktionen, sondern bunte Nachmittage. Die Kita ist erst vier Jahre alt, berichtet Leiterin Ayla Erdem, und es habe vordringlichere Aufgaben gegeben als sich um die Genehmigung solcher Partys zu kümmern. Das werde sich ändern.