Herne. Eine Frau hatte bei einem Herner Steinmetz eine edle Grabanlage bestellt. Weil sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden war, zog sie vor Gericht.
Schwarz ist schwarz – schwarz bleibt schwarz: Nach einem erbitterten Farbenstreit um eine edle Grabanlage kann ein Steinhauer aus Herne aufatmen. Am Oberlandesgericht (OLG) in Hamm konnte der Zwist mit einer unzufriedenen Kundin am Donnerstag doch noch gütlich beigelegt werden – eine Niederlage hätte das Familienunternehmen nach eigenen Angaben möglicherweise sogar ruiniert.
Anderes Urteil als in erster Instanz
„Jetzt geht es mir endlich wieder gut“, strahlte der Steinmetz nach der Berufungsverhandlung. Der Unternehmer war sich im Grunde immer sicher, dass er in puncto Beratung und Fertigung der Grabanlage aus Bronze und schwarzem Granit einwandfreie Arbeit abgeliefert hat.
In erster Instanz hatte das Dortmunder Landgericht das anders bewertet – und den Stein- und Bildhauer wegen mangelnder Aufklärung über die Beschaffenheiten von Natursteinen zur Rückzahlung des Kaufpreises über 13 500 Euro gegen eine Rückgabe der Grabanlage verurteilt. Der Herner ging daraufhin in die Berufung.
Zunächst waren alle zufrieden
Entfacht war der Streit 2015. Eine Dortmunder Witwe wollte für ihren bei einem Unfall verstorbenen Mann eine prunkvolle Grabanlage mit Denkmalcharakter errichten. Die Frau hatte genaue Vorstellungen: stehende und liegende Grabplatten aus schwarzem Granit, mehrere Bronze-Engel, Säulen und Laternen. „Ich wollte für ihn einfach das Größte und Schönste machen. Für so einen geliebten Menschen hätte ich am liebsten sogar eine ganze Pyramide gebaut“, sagte die Witwe im Prozess.
Nachdem die Auftragsgespräche mit dem Unternehmer und auch der Aufbau des Grabdenkmals auf einem Friedhof in Castrop-Rauxel danach zunächst völlig harmonisch verliefen, wurde die Dortmunderin dennoch nicht glücklich mit dem Grabstein. „Weil schwarz so elegant ist“, hatte sie sich für besonders edlen Granitstein aus Indien entschieden (Farbe: India Black).
Gräuliche Schattierungen
Als sich bereits nach wenigen Monaten witterungsbedingt gräuliche Schattierungen auf dem Granit abzeichneten, war der Ärger groß. „Wenn ich das geahnt hätte, hätte ich von vorneherein eine andere Farbe genommen.“ Folge: Die Witwe verklagte den Steinmetz.
In der Berufung vor dem OLG Hamm bewerteten die Richter den Fall anders als zuvor ihre Kollegen in Dortmund. Es sei zwar davon auszugehen, dass ein „dauerhaft schwarzer Stein“ vereinbart worden sei, die gräulichen Einsprengsel seien in Anbetracht eines Natursteins jedoch so unauffällig, dass eine komplette Rücknahme und Rückzahlung nicht verhältnismäßig sein könne, hieß es.
Obwohl er den Prozess nach diesem Signal wohl klar gewonnen hätte, folgte der Herner Steinhauer am Ende dem Vorschlag der Richter, zur friedlichen Beilegung der Kundin zehn Prozent des Preises zurückzuerstatten.
Maserungen völlig normal
Ein Sachverständiger hatte die Maserungen in den Granitplatten als für Natursteine völlig normal eingestuft: „Die Schattierungen sind schon seit Millionen von Jahren in dem Stein.“ Das Grabmal, so der Experte, „ist schon echt ein Super-Teil“.
Die Richter hatten bei ihrer Einschätzung vor allem darauf abgestellt, dass die grauen Schattierungen erst ab einem Abstand von rund 20 Zentimetern sichtbar sind: „Auf Fotos macht der Stein grundsätzlich einen schwarzen Eindruck.“