Herne/Hamm. . Jürgen Hellmann, Ex-Klinik-Chef aus Herne, erhält deutlich weniger Altersgeld als von ihm gefordert. Das entschied das Landesarbeitsgericht.
Der Ex-Geschäftsführer des Marienhospitals Herne, Jürgen Hellmann, soll nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts deutlich weniger Altersgeld erhalten, als er eingeklagt hatte. Die zuständige St. Elisabeth-Stiftung soll dem Ex-Klinikchef monatlich 1200,26 Euro zahlen, er hatte vor dem Herner Arbeitsgericht 12 800 Euro gefordert. Sein Anwalt Norbert H. Müller kündigte an, dass sein Mandant „sehr wahrscheinlich“ Rechtsmittel einlegen werde.
Sechs Mal vor die Tür entsetzt
Die St. Elisabeth-Stiftung hatte ihren Geschäftsführer 2013 nach Untreuevorwürfen gleich sechs Mal vor die Tür gesetzt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen Hellmann und weitere Kuratoriumsmitglieder.
Während der Verhandlung am Dienstag lieferten sich beide Parteien heftige Wortgefechte, Richter Bernd Pakirnus rief die Anwälte mehrfach zur Räson. Stiftungsvorsitzender Theo Freitag betonte, dass die Stiftung große Schwierigkeiten habe, das Altersgeld aufzubringen. Hellmann warf er wiederholt vor, Misswirtschaft betrieben zu haben und Verantwortung dafür zu tragen, dass der Stiftung die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde.
Altersgeld zusätzlich zur Pension
Das Herner Arbeitsgericht hatte im Oktober 2017 schon die hohe finanzielle Forderung Hellmanns abgelehnt, ihm aber zwischenzeitlich 2940 Euro monatlich zugesprochen. Auch diese hohe Summe wollte Richter Pakirnus nicht mehr gelten lassen. Das Altersgeld berechne sich auf Grundlage des Anstellungsvertrages, den die Stiftung mit Hellmann 2003 abgeschlossen hatte.
Altersgeld wird zusätzlich zur Pension gezahlt. Darin sei festgelegt, dass es sich nach zwei Kriterien richte, erklärte der Richter: Anzahl der Jahre als Klinikchef und die 14 Jahre, die Hellmann vorher bei anderen Unternehmen, darunter ein Geldinstitut, tätig war.
Streit wohl noch nicht beendet
Die vorherige Beschäftigung einzubeziehen – wie im Anstellungsvertrag geschehen – ist laut Richter „unwirksam“. Lege man die Zeit im Marienhospital zugrunde, in der Hellmann erst 150 000 Euro im Jahr und später 245 000 Euro verdient haben soll, sei demnach ein Altersgeld von 1200,26 Euro rechtens, das mit Beginn von Hellmanns Renteneintrittsalter, also ab August 2020, gezahlt werden soll.
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Mit diesem Urteil ist das Ende des langwierigen Rechtsstreites aber noch nicht abzusehen: Der Ex-Klinikchef kann sich an die nächste Instanz wenden. Eine Revision wurde nicht zugelassen, er kann aber beim Bundesarbeitsgericht eine „Nichtzulassungsbeschwerde“ einreichen. Gegebenenfalls werden sich dann diese Richter mit dem Fall weiter befassen.
Aber auch das Herner Arbeitsgericht wird voraussichtlich bald eine Klage von Hellmann in der Post haben: Seit April 2015 bezieht er, wie sein Anwalt erläuterte, eine Berufsunfähigkeitsrente. Der Vertrag aus 2003 beinhalte, dass eine solche Rente auch die Stiftung zu zahlen habe. Über die Höhe müsse dann auch gesprochen werden.