Wer pflegebedürftig ist, benötigt oftmals mehr Unterstützung, als Familie und Freunde leisten können. Für professionelle Hilfe kann Geld aus der Pflegeversicherung fließen, etwa für die ambulante Betreuung oder die Unterbringung in einem Heim. Voraussetzung für diese Leistungen ist immer ein Gutachtertermin.

Wer pflegebedürftig ist, benötigt oftmals mehr Unterstützung, als Familie und Freunde leisten können. Für professionelle Hilfe kann Geld aus der Pflegeversicherung fließen, etwa für die ambulante Betreuung oder die Unterbringung in einem Heim. Voraussetzung für diese Leistungen ist immer ein Gutachtertermin.

Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Das Pflegegutachten. Antragstellung, Begutachtung, Bewilligung“ bereitet Betroffene optimal auf diesen Hausbesuch vor. Bei gesetzlich Versicherten kommt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung zum Antragsteller, um das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit zu ermitteln. Mit den jüngsten Gesetzesänderungen 2017 wurden grundlegende Dinge geändert: Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wurde neu geregelt und der Leistungsanspruch ausgebaut. Aber welche Kriterien sind wichtig? Wie läuft die Begutachtung überhaupt ab? Und wie lassen sich falsche Eindrücke vermeiden? Der Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen und enthält einen Musterbrief für den Fall, dass Widerspruch gegen den Bescheid der Kasse eingelegt werden soll. Eine Checkliste behandelt die Bereiche Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Arztbesuche und Medikamentengabe sowie Alltagsleben und soziale Kontakte. Dadurch wissen die Leser im Vorfeld genau, auf welche Fragen sie sich für das Gutachten einstellen müssen.

Der Ratgeber hat 152 Seiten, kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle an der Freiligrathstraße 12 erhältlich.