Bochum/Herne. . Ein 44-jähriger „Frührentner“ steht wegen bewaffneten Rauschgifthandels vor Gericht. Die Polizei kam ihm mit einem Zufallstreffer auf die Spur.

Für einen Mann aus Herne-Süd geht es seit Donnerstag um viel. Der 44-Jährige steht wegen bewaffneten Rauschgifthandels und Verstößen gegen das Waffengesetz in Bochum vor Gericht. Im für ihn schlimmsten Fall drohen dem „Frührentner“ mindestens fünf Jahre Haft.

Ermittlungen war wegen Betrugs im Visier

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gehen zurück auf das Jahr 2014 und skizzieren einen absoluten Zufallstreffer. Laut Anklage war der beschäftigungslose Herner seit 2012 offiziell „Rentner“ und bezog mit Blick auf eine vermeintlich schwere depressive Episode eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 900 Euro monatlich. Was der 44-Jährige zunächst nicht ahnen konnte: Bereits seit 2013 befand er sich im Visier der Kriminalpolizei. Denn auch seine Bescheinigung zur angeblichen Erwerbsunfähigkeit war nach sicheren Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Teil eines großen Betrugskomplexes um einen Psychiater aus Bochum. Der Nervenarzt (67) soll jahrelang im großen Stil die Deutsche Rentenversicherung geprellt haben, indem er gegen Schmiergelder falsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt hat, die letztlich in dutzenden Fällen zu einer Frühverrentung von eigentlich kerngesunden Personen geführt haben.

Haschisch, Messer und Pistolenkugeln

Fakt ist: Aufgrund dieser Betrugsermittlungen hat am 12. November 2014 eine Razzia in der Wohnung des 44-Jährigen in Herne Süd stattgefunden. Die Fahnder hatten auf Unterlagen zum Beweis der erschwindelten Rente gehofft. Was sie laut Anklage fanden, waren: Eine Platte Haschisch (100 Gramm) und zwei Tüten mit Marihuana (800 Gramm) auf dem Esstisch. Außerdem fand die Polizei ein Messer mit einer Klingenlänge von 8,5 Zentimetern und zwei verbotene Pistolen-Kugeln. Zum Prozessauftakt kündigte der Herner für den nächsten Termin am 18. April ein Geständnis an. „Das klingt schon mal gut. Klar ist aber trotzdem, dass Sie hier am Ende nicht auf Schultern heraus getragen werden“, sagte Richter Volker Talarowski.