Herne. . Die Stadtverwaltung stoppt Abbrucharbeiten an einer ehemaligen Schreinerei. Asbestplatten seien nicht fachgerecht demontiert worden.

Der Abriss einer ehemaligen Schreinerei an der Vödestraße in Herne-Süd wirbelt Staub im doppelten Sinne des Wortes auf. Anwohner Frank Teubert (48) war aufgefallen, dass das Abbruchunternehmen Asbestplatten ohne die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen demontierte und schaltete die Behörden ein.

Die Baustelle wurde kurzfristig von der Stadtverwaltung stillgelegt, diese schaltete auch die Bezirksregierung Arnsberg ein. „Wir sind für den Arbeitsschutz zuständig, und der ist dort offensichtlich nicht eingehalten worden“, sagt Pressesprecher Christoph Söbbeler im Gespräch mit der WAZ.

Unternehmen will weitermachen

„Das ist ein Chaotenunternehmen“, sagt Teubert zur Abbruchfirma. Es habe an einem Freitagnachmittag mit den Arbeiten angefangen, nach Feierabend aller Ämter, und sogar versucht, nach der Stilllegung der Baustelle einfach weiterzumachen. Eine ehemalige Schreinerei, ein Lager und ein Wohnhaus an der Vödestraße werden abgerissen, weil dort die Zufahrt zu einem Neubaugebiet entstehen soll, das an den Flottmannpark grenzt. Die Stadt habe zwar eine Abbruchgenehmigung erteilt, weil ein entsprechender Antrag, mit einem Abbruch- und Entsorgungskonzept vorlag und auch ein zertifiziertes Abbruchunternehmen benannt wurde, teilt Pressesprecher Horst Martens mit. „Allerdings hat der Bauherr sich nicht an das Konzept gehalten – Auflagen der Abbruchgenehmigung wurden nicht eingehalten. Am Freitagnachmittag, 23. März, fing der Bauherr mit den Arbeiten an – gemäß Abbruchgenehmigung hätte er der Stadt eine Woche vor dem Start den Beginn der Arbeiten anzeigen müssen, was jedoch nicht geschehen“, so Martens weiter.

Zwangsgeld angedroht

Die Stilllegung sei erfolgt, weil die Arbeiten nicht fachgerecht ausgeführt worden seien. So sei zum Beispiel die tätige Abbruchfirma nicht die im Antrag benannte. „Auch die Auflage einer gutachterlichen Begleitung war nicht erfüllt worden. Des Weiteren waren Asbestplatten nicht fachgerecht demontiert worden“, erläutert der Stadtsprecher. Ende vergangener Woche habe die Stadt außerdem eine schriftliche Ordnungsverfügung verschickt, bei der ein Zwangsgeld angedroht wird für den Fall, dass die Abbrucharbeiten fortgesetzt werden.

Die Stadt prüft die Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Die Stilllegung kann erst dann aufgehoben werden, wenn der Bauherr ein geändertes Entsorgungskonzept vorlegt und sich bei der Umsetzung an die Auflagen hält. Der Geschäftsführer des Abbruchunternehmens, Feriz Abro Kosumi, beteuerte gegenüber der WAZ, dass er die erforderlichen Unterlagen vorlegen und die Arbeiten vorschriftsgemäß ausführen werde. Frank Teubert wird ein Auge darauf haben: „Ich will nicht, dass mein Sohn in zehn Jahren an Asbestose erkrankt.“