Bochum/Herne. . Ein 65-jähriger Herner muss für zwei Jahre und sieben Monate ins Gefängnis. Er hatte 2016 seinen damals achtjährigen Stiefsohn brutal verprügelt.
Nach einer brutalen Bestrafungsaktion ist ein 65-jähriger Herner am Dienstag zu zwei Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden.
Der Angeklagte hatte seinen achtjährigen Stiefsohn im Sommer 2016 mit einem Gürtel verprügelt – und zwar mit der Seite, an der die Schnalle ist. Der Junge war daraufhin gemeinsam mit seinem Bruder sofort aus der Familie genommen worden.
Auslöser waren Probleme in der Schule
Auslöser der Tat waren offenbar Probleme in der Schule. Der Grundschüler hatte von seiner Lehrerin einen Brief mit nach Hause bekommen, der von den Eltern unterschrieben werden sollte. Der Achtjährige hatte angeblich im Unterricht gestört. Außerdem hatte er offenbar schon öfter seine Unterlagen nicht komplett gehabt.
Nach einer Standpauke der Mutter war er von seinem Stiefvater daraufhin brutal verprügelt worden. Erst gab es Schläge, dann zog der 65-Jährige seinen Gürtel aus der Hose und schlug immer wieder zu. Am nächsten Morgen hatte sich der Angeklagte dann telefonisch in der Schule gemeldet und dabei wörtlich gesagt: „Ich habe mich darum gekümmert.“
Lehrerin alarmierte sofort das Jugendamt
Die Lehrerin des Jungen hatte daraufhin sofort das Jugendamt alarmiert. Der Schüler wurde noch am selben Tag in die Kinderklinik nach Datteln gebracht.
Der Arztbericht, der im Prozess vor dem Bochumer Jugendgericht verlesen worden ist, ist schockierend. Der Junge hatte am ganzen Körper Hämatome, Beine und Po waren mit Striemen übersät.
Die Tat war nicht der einzige Ausraster des Angeklagten
Vor Gericht hatte der 65-Jährige, der in seiner früheren Heimat Marokko sogar Polizist war, die Prügelaktion gestanden. Selber reden wollte er allerdings nicht. Das übernahm sein Verteidiger. „Er schämt sich“, sagte der Anwalt. Und: „Es tut ihm leid.“
Der damals Achtjährige war allerdings nicht der einzige, der die Ausraster des Angeklagten zu spüren bekommen hat. Die Mutter des Jungen, die inzwischen von ihrem Mann geschieden ist, war bei einem Streit nicht nur mit Fäusten verprügelt, sondern auch mit einem Brotmesser verletzt worden. Auch das hat der 65-Jährige über seinen Verteidiger zugegeben.
Und auch seinen Stiefsohn hatte er nicht nur einmal geschlagen. Im Prozess war von regelmäßigen Schlägen ins Gesicht die Rede. Während die Staatsanwaltschaft sogar zwei Jahre und neun Monate Haft gefordert hatte, hatte der Angeklagte auf eine Bewährungsstrafe gehofft.