Herne. . Die Mutter des Doppelmörders will nicht aussagen. Ärzte finden keine Hinweise auf Krankheiten. Gutachter halten Marcel H. für schuldfähig.

  • Diese Übersicht ist vor einem Jahr am 31. Januar 2018 erschienen

8. September 2017: Vor dem Bochumer Landgericht beginnt der Prozess. Die Mütter von Jaden und Christopher sind ebenso wie zahlreiche Zuschauer und Medienvertreter vor Ort.

19. September 2017: Ein Polizist sagt als Zeuge vor dem Landgericht aus. Er bezeichnet das Verhalten H.s bei der Festnahme und der Vernehmung als „emotionslos“.

21. September 2017: Jeanette F., die Mutter des getöteten Jaden sagt aus: „Das geht mir nie wieder aus dem Kopf .“ Ihr damaliger Mann und der älteste Sohn sind psychisch nicht in der Lage vor Gericht auszusagen, heißt es.

26. September 2017: Eine Gefängnispsychologin erzählt von noch existierenden Gewaltfantasien des Täters.

28. September 2017: Die Schwester des Täters zeichnet in ihrer Aussage das Bild eines Psychopathen. Ihr Bruder sei unberechenbar.

4. Oktober 2017: Jadens Stiefvater berichtet von seinem Rettungsversuch. Auch ein Chat-Partner von Marcel H. sagt aus.

10. Oktober 2017: Unter Tränen hat sich Christophers Mutter an ihren Sohn erinnert.

12. Oktober 2017: Marcel H. fiel bei seiner Bewerbung als Berufssoldat durch.

10. November 2017: Der Doppelmörder wird erneut ärztlich untersucht.

16. November 2017: Marcel H. wollte wohl eine Schülerin (16) aus Gelsenkirchen vergewaltigen.

23. November 2017: Ein Dolmetscher über das „Mörder-Manifest“ des Angeklagten.

29. November 2017: Die Mutter des Doppelmörders möchte nicht aussagen.

4. Dezember 2017: Eine MRT-Untersuchung vom Kopf des Angeklagten ergab keine Auffälligkeiten.

1 8. Dezember 2017: Auch eine Blutuntersuchung bringt keine Hinweise auf versteckte Krankheiten.

8. Januar 2018: Fragen von Chat-Nutzern, die sich auf die Einträge von Marcel H. im Portal 4chan.org gemeldet hatten, werden verlesen.

11. Januar 2018: Gutachter halten Doppelmörder für voll schuldfähig.

15. Januar 2018: Eltern fordern 200.000 Euro Schmerzensgeld vom Täter.

18. Januar 2018: Eine Psychologin empfiehlt Erwachsenenstrafrecht anzuwenden.

25. Januar 2018: Staatsanwalt Danyal Maibaum fordert eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht, Verteidiger Michael Emde nach Jugendstrafrecht.

31. Januar 2018: Lebenslange Haft wegen zweier Morde: So lautete das Urteil des Bochumer Landgerichtes gegen Marcel H. Bei der Verkündung stellte das Gericht außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Es behielt sich wegen der Gefährlichkeit des Angeklagten seine spätere Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vor. H. nahm das Urteil äußerlich unbewegt auf.