Herne. . Günter Proske kritisiert eine fehlerhafte Arbeitsweise der Stadtverwaltung. Aus einem Verwarnungsgeld wurde ein Bußgeld von 43,50 Euro.

Über ein Knöllchen, das er wegen Parkens auf dem Radweg bekam, ärgert sich WAZ-Leser Günter Proske. Nicht nur, weil er an einer Stelle geparkt habe, die kaum als Radweg zu erkennen sei. Auch nicht nur, weil der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) als „Tatort“ nicht Burgstraße, sondern Bergstraße notierte. Proske ist vor allem sauer, weil die Angelegenheit von einem puren Verwarnungsgeld in Höhe von 20 zu einem Bußgeld von 43,50 Euro eskalierte.

„Da ich nicht an der Bergstraße, sondern an der Burgstraße parkte, legte ich per E-Mail Einspruch gegen die Entscheidung ein und vermerkte, dass die Sache damit für mich erledigt sei“, erklärt Proske. Die Stadt habe daraufhin eine Korrektur vorgenommen, den Straßennamen geändert und die Kosten des Verfahrens gleich mit berechnet. Das sei aber nicht rechtmäßig, so Proske, weil der zweite Bußgeldbescheid keine Verfahrenskosten auslösen dürfe, denn: „Der ist ja ein neuer und damit erster Bescheid“.

Sieben Tage Frist

Eine komplizierte Gemengelage, in die der Herner Stadtsprecher Horst Martens Licht zu bringen versucht, indem er zunächst Begrifflichkeiten erklärt: „Bei einer Ordnungswidrigkeit wie Falschparken erhält der Bürger ein Verwarngeld, bei dem noch keine Verwaltungskosten erhoben werden. Wenn der Falschparker innerhalb von sieben Tagen die Zahlung vornimmt, hat er das Verwarngeld akzeptiert. Zahlt die betreffende Person nicht, wird ein Bußgeldbescheid erlassen, bei dem auch Verwaltungskosten inbegriffen sind“, so Martens. Proske habe nicht auf das Verwarngeldangebot reagiert. Erst nach Eintreffen des Bußgeldbescheids habe er sich gemeldet und auf den Fehler der fehlerhaften Straßenbezeichnung aufmerksam gemacht. Danach habe Proske ein erneutes Verwarngeldangebot erhalten, in dem sämtliche Daten korrekt gewesen seien. „Als auch nach vier Wochen keine Reaktion erfolgte, versandte die Stadt den höher dotierten Bußgeldbescheid“, stellt Martens weiter fest und resümiert: „Der Bürger hat die großzügig bemessene Frist, die ihm für die Bezahlung des Strafzettels eingeräumt wurde, leider verstreichen lassen. Aus diesem Grund gibt es aus Sicht der Stadt Herne keinen Grund, die zusätzlichen Gebühren zu erlassen.“