Die Zahl der Menschen, die in Herne neben ihrer Rente auf Grundsicherung angewiesen sind, ist in den vergangenen zehn Jahren um 79 Prozent gestiegen. 2411 Bezieher von „Alters-Hartz-IV“ zählte die Stadt zuletzt.

Die Zahl der Menschen, die in Herne neben ihrer Rente auf Grundsicherung angewiesen sind, ist in den vergangenen zehn Jahren um 79 Prozent gestiegen. 2411 Bezieher von „Alters-Hartz-IV“ zählte die Stadt zuletzt.

Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit. Sie bezieht sich auf Angaben des Statistischen Landesamts. NGG-Geschäftsführerin Yvonne Sachtje nennt die Zahlen einen „Weckruf“ und fordert einen Kurswechsel in der Rentenpolitik.

„Zwar ist die Rentenkasse so gut gefüllt wie lange nicht, aber Geringverdiener profitieren kaum von der nächsten Erhöhung“, so Sachtje. Gerade Frauen und Alleinerziehenden bleibe trotz vieler Arbeitsjahre der Gang zum Sozialamt häufig nicht erspart. Verschärfen dürfte sich die Lage in den nächsten zwei Jahrzehnten: Nach einer aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung wird das Armutsrisiko besonders für die geburtenstarken Jahrgänge der 50er- und 60er-Jahre ansteigen – von aktuell 15 auf 20 Prozent im Jahr 2036. Als armutsgefährdet gilt ein Rentner, dessen Netto-Einkommen unter 958 Euro monatlich liegt.

Die NGG plädiert für eine Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung. „Das Rentenniveau, also der Anteil der späteren Rente am Netto-Verdienst, muss unbedingt stabilisiert werden. Im Moment sind es 48 Prozent, langfristig sollten wir eher auf 50 Prozent kommen“, sagt Sachtje. Die Politik müsse dringend handeln: Die Bundesregierung geht in ihrem aktuellen Rentenversicherungsbericht noch von einem Absinken des Rentenniveaus auf 44,6 Prozent bis zum Jahr 2031 aus.

Freibeträge bei Betriebsrenten

„Enorm wichtig ist aber auch die betriebliche Altersvorsorge. Sie ist ein großer Schutz gegen Altersarmut – gerade wenn sie fest im Tarifvertrag verankert ist“, betont Sachtje. So hat die NGG tarifliche Zusatzrenten etwa in der Süßwaren- und Getränkeherstellung durchgesetzt.

Immerhin gilt seit Jahresbeginn: Betriebsrenten dürfen nicht mehr voll auf die Grundsicherung angerechnet werden. Ein neues Gesetz garantiert hier Freibeträge.