Für alle höher verdienenden Arbeitnehmer im Herne tritt ab 1. Januar 2018 eine wichtige Änderung ein: Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich auf 59 400 Euro. Für Arbeitnehmer mit einem Jahresarbeitsentgelt in dieser Höhe und mehr entfällt damit die gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung. Darauf weist die AOK Nordwest hin.

Für alle höher verdienenden Arbeitnehmer im Herne tritt ab 1. Januar 2018 eine wichtige Änderung ein: Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich auf 59 400 Euro. Für Arbeitnehmer mit einem Jahresarbeitsentgelt in dieser Höhe und mehr entfällt damit die gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung. Darauf weist die AOK Nordwest hin.

In diesen Fällen ist der Arbeitnehmer gefordert, sich um seinen weiteren Krankenversicherungsschutz selbst zu kümmern. Allerdings sind nur jene Arbeitnehmer gefordert zu handeln, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die jeweils gültige Grenze in diesem und die des nächsten Jahres überschreitet.

Umgekehrt gilt: „Arbeitnehmer, die noch 2017 wegen Überschreitens der bisherigen Versicherungspflichtgrenze von 57 600 Euro krankenversicherungsfrei und damit gesetzlich freiwillig oder privat versichert waren, können aufgrund der neuen JAE-Grenze für 2017 krankenversicherungspflichtig werden, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die neue Grenze nicht übersteigt“, erklärt Jörg Jockisch, Sprecher der AOK Nordwest in Herne.