herne. . Die CDU schlägt Alarm: Für eine Wohnbebauung im Schutzgebiet Wiescherstraße kursierten konkrete Pläne. Warum die SPD für eine Bebauung ist.

  • CDU-Ratsfraktion warnt vor einer Wohnbebauung auf Fläche der ehemaligen Gärtnerei Schmerfeld
  • Für das im Landschaftsschutzgebiet liegende Areal kursierten konkrete Baupläne, so die Union
  • Rechtslage lässt Bebauung derzeit nicht zu; SPD plädiert erneut für maßvolle Bebauung

Wird fürs Gelände der ehemaligen Gärtnerei Schmerfeld im Bereich Hauptfriedhof/Wiescherstraße hinter den Kulissen an Plänen für eine Wohnbebauung gearbeitet? Die CDU sieht dafür neue Anhaltspunkte und schlägt erneut Alarm. Die Stadt weist dies unter Berufung auf die geltende Rechtslage - diese lässt eine Bebauung derzeit nicht zu - zurück. Äußerungen von Vertretern des Ratskooperationspartners SPD verstärken aber das Misstrauen der Christdemokraten.

Anfragen von Projektentwicklern

Wie berichtet, liegt das Gelände in einem Landschaftsschutzgebiet, der Betrieb einer Gärtnerei ist jedoch erlaubt. Nach einer Insolvenz ist die Gärtnerei jedoch seit Jahren geschlossen. Ein neuer Betreiber ist nicht in Sicht.

Für die CDU-Fraktion ist die Sachlage klar: Das Landschaftsschutzgebiet und die damit verbundene Frischluftschneise müssen aufgrund des hohen ökologischen Wertes für Herne unbedingt erhalten bleiben. „Im zweiten Schritt müssten eigentlich auch die Gärtnerei abgerissen und das Gelände entsiegelt werden“, sagt CDU-Fraktions-Chefin Bettina Szelag. Denn: Der Bau der Gärtnerei in dem Schutzgebiet sei vor Jahrzehnten rechtswidrig erfolgt.

CDU berichtet von konkreten Bauplänen

CDU-Ratsfrau und Umweltausschussvorsitzende Barbara Merten berichtet nun von bereits „kursierenden konkreten Plänen“ für eine Wohnbebauung auf dem Gärtnereigelände. Von vier Häusern mit jeweils sieben Wohneinheiten sei darin die Rede. Die Quelle will sie nicht nennen.

Was sagt die Stadt? Die Fläche sei „in der letzten Zeit mehrfach von Bauträgern und Projektentwicklern zu Wohnbauzwecken angefragt worden“, so Stadtsprecher Horst Martens auf WAZ-Anfrage. Entwürfe seien der Stadt nicht bekannt. Und: „Ohne Einleitung eines Bauleitplanverfahrens kann eine Nutzungsänderung in diesem Gebiet nicht erfolgen.“

SPD-Äußerungen sorgen für Irritationen

Mit dem Ratspartner SPD habe sich die CDU kurz vor der Sommerpause gemeinsam darauf verständigt, dass es an diesem Standort keine Bebauung geben solle, sagt Barbara Merten. Umso irritierter sind sie und die CDU über öffentliche Äußerungen aus der SPD.

Bei der Reform der Baumschutzsatzung zogen die Ratspartner Barbara Merten (CDU) und Roberto Gentilini (SPD) noch an einem Strang. Bei der künftigen Nutzung der ehemaligen Schmerfeld-Gärtnerei kommen die Stadtverordneten nicht auf einen Nenner.
Bei der Reform der Baumschutzsatzung zogen die Ratspartner Barbara Merten (CDU) und Roberto Gentilini (SPD) noch an einem Strang. Bei der künftigen Nutzung der ehemaligen Schmerfeld-Gärtnerei kommen die Stadtverordneten nicht auf einen Nenner. © Ralph Bodemer

Bereits vor einem Jahr hatte SPD-Fraktions-Chef Udo Sobieski erklärt, dass er sich eine „leichte Bebauung“ auf der Fläche durchaus vorstellen könne. In die gleiche Richtung zielt nun SPD-Umweltpolitiker Roberto Gentilini: Eine „maßvolle Bebauung“ mit Nullenergiehäusern an diesem Standort sei für ihn denkbar und widerspräche auch nicht ökologischen Aspekten, so der Ratsherr auf Anfrage. Ein solches Projekt würde einen Bogen zu einer Klimaschutzsiedlung schlagen, die in direkter Nachbarschaft auf dem Areal der alten Friedhofsgärtnerei entstehen könnte. Bekanntlich hat der Rat im Wohnbauflächenentwicklungsprogramm (WEP) den Weg für eine Bebauung auf dem Friedhofsareal geebnet. „Ich werde mich in der SPD-Fraktion für ein solches Modell einsetzen“, so Gentilini.

Was für die CDU und auch Hiltrud Buddemeier wie eine Drohung klingen dürfte. Die BUND-Sprecherin teilt die Position der Union. Eine Bebauung des Landschaftsschutzgebietes wäre eine Katastrophe, sagt Buddemeier. Wundern würde sie sich darüber angesichts des jüngsten Umgangs der Stadt mit wichtigen Freiflächen aber nicht.

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Zur Gärtnerei gehört auch ein sogenanntes Wirtschaftsgebäude. Der Bungalow darf aber nur bewohnt werden, wenn gleichzeitig die Gärtnerei betrieben wird.

Die CDU berichtet, dass das Gebäude verkauft worden sei und offenbar für eine Wohnnutzung hergerichtet werde. Diese Nutzung wäre zwar „baurechtswidrig“, erklärt die Stadt, schränkt aber ein: Bei einer Bewertung habe immer „eine umfassende Abwägung aller rechtlichen und tatsächlichen Aspekte zu erfolgen“. Zu Details sagt die Stadt nichts - „Datenschutz“.