Herne. . Bürger können Pistolen, Gewehre und Munition nun ein Jahr lang straffrei abgeben. Das sollten sie dabei beachten.
- Polizei ruft Bürger auf, illegale Waffen und Munition im Polizeipräsidium Bochum abzugeben
- Bürger gehen straffrei aus: Vom Bundestag beschlossene Amnestie gilt für ein Jahr
- Zahl der Anträge auf einen so genannten kleinen Waffenschein im ersten Halbjahr gesunken
Die Polizei ruft Bürger auf, illegale Waffen im Polizeipräsidium abzugeben. Das ist seit einem Monat straffrei möglich, der Bundestag hat ein entsprechendes Gesetz erlassen. Die so genannte Waffenamnestie gilt ein Jahr lang und beinhaltet auch Munition.
Generell gilt: Wer illegale Waffen kauft, trägt oder besitzt, begeht eine Straftat, die laut Waffengesetz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Wer sich nun von seiner illegalen Waffe trennt, geht dagegen straffrei aus.
Bei der letzten Waffenamnestie 2009 gab es im Polizeipräsidium Bochum, das auch für Herne zuständig ist, eine Rückgabeflut: Bürger gaben rund 1800 Waffen ab, sagt Polizeisprecher Frank Lemanis. Diese Zahl beinhalte neben den illegalen aber auch erlaubnisfreie Waffe, die Bürger quasi in einem Aufwasch mit abgegeben hätten. Seit Juli seien schon mal drei Pistolen und ein Gewehr abgegeben worden.
Waffenbesitzkarte ist erforderlich
Legal sind im Bereich des Polizeipräsidiums, das für Bochum, Herne und Witten zuständig ist, 25 500 Schusswaffen registriert, darunter 13 500 Gewehre. Wie viele Waffen illegal aufbewahrt werden, liegt im Dunklen. Eine Schätzung, so Polizeisprecher Lemanis, „ist nicht möglich“. Nicht selten sind es offenbar Erbstücke, die in Behältnissen oder Tresoren auftauchten.
Wer eine Handfeuerwaffe zu Hause hat, braucht eine Waffenbesitzkarte: „Waffenbesitzkarten werden nur für Schusswaffen erteilt, nachdem ein Bedürfnis nach dem Waffengesetz nachgewiesen wurde“, sagt Lemanis. Zu verbotenen Waffen gehörten auch Butterflymesser oder Springmesser.
Einschluss in spezielle Waffenschränke
Unabhängig davon, ob man Waffen oder Munition legal oder illegal besitzt, müssen sie sicher aufbewahrt werden; auch diese Vorgaben wurden jetzt nochmals verschärft. Generell gilt: Herumliegen dürfen selbst Schreckschusspistolen nicht mehr, sie müssen mindestens eingeschlossen werden. Für andere Waffen fordert das novellierte Waffengesetz Einschlüsse in spezielle Waffenschränke. Wer Waffen und Munition abgeben möchte, kann dies im Polizeipräsidium Bochum tun (Uhlandstraße 31, Gebäude 3).
Die zuständigen Sachbearbeiter hätten dafür am Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9 bis 12 sowie zusätzlich am Mittwoch von 13 bis 16 Uhr geöffnet. Polizeisprecher Lemanis empfiehlt aber eine Anmeldung auf einer Polizeiwache — so kommt es nicht zu Missverständnissen, wenn jemand mit einer Waffe auftaucht. Auch bittet die Polizei darum, die Waffen „in einem Behältnis zu transportieren, das einen direkten Zugriff verhindert“. Und: „Munition ist getrennt von den Waffen zu transportieren.“
Anmeldung wird empfohlen
Wer eine Waffe abgibt, soll bei der Polizei seine Personalien hinterlassen. Wer das nicht wolle, könne Waffen und Munition aber dennoch abgeben. Die gesammelten Waffen werden zum Landesamt für zentrale polizeiliche Dienste gebracht, heißt es. Dort würden sie „verwertet“, heißt: vernichtet, also zersägt und eingeschmolzen.
>> WEITERE INFORMATIONEN: Kleiner Waffenschein
Die Zahl der Anträge auf einen so genannten kleinen Waffenscheinist im Bereich des Polizeipräsidiums Bochum wieder gesunken. Das sagte Polizeipräsidentin Kerstin Wittmeier zur WAZ.
Erwachsene mit weißer Weste und ohne Mitgliedschaft in einer radikalen Organisation können den Kauf und Besitz von Gas-, Signal- und Schreckschusspistolen beantragen. Gibt die Polizei grünes Licht, erhalten sie den „kleinen Waffenschein“. Nach der Silvesternacht 2015/2016 in Köln habe es „einen großen Anstieg“ der Anträge auf den kleinen Waffenschein gegeben, konkret: von 200 auf 2200 im gesamten Präsidiumsbereich, also um über das Zehnfache, sagt die Polizeipräsidentin. 2016 gab es im ersten Halbjahr 1599 Erteilungen, 2017 seien es aber nur noch 461 gewesen. „Das sind aber immer noch mehr, als im ganzen Jahr 2015 registriert waren“, so Wittmeier.
Wenn eine waffenrechtliche Erlaubnis für den kleinen Waffenschein fehle, sei dies eine Straftat, sagte Frank Scheulen vom Landeskriminalamt zur Agentur dpa. Sie könne mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.