Herne. . Das Herner Sicherheitsunternehmen H2K muss einem ehemaligen Mitarbeiter 400 Euro nachzahlen. Das entschied nun das Herner Arbeitsgericht.

Das Herner Sicherheitsunternehmen H2K Security + Services GmbH muss seinem ehemaligen Mitarbeiter Robin O. weitere 400 Euro nachzahlen, nachdem es schon 1000 Euro berappt hatte.

Das Arbeitsverhältnis von Robin O. hatte noch in der Probezeit im September 2016 geendet. Jetzt standen der ehemalige Arbeitgeber und der Ex-Mitarbeiter vor dem Herner Arbeitsgericht.

Der von IGBCE-Justiziarin Beate Hanna vertretene Mitarbeiter, mittlerweile wieder in einem neuen Job, hatte nach seinem Ausscheiden noch 1492 Euro geltend gemacht. Das von Rechtsanwältin Schönnagel vertretene Sicherheitsunternehmen sah diese Summe aber nach einer außergerichtlichen Zahlung von 1000 Euro als abgegolten an. Bei dem noch offenen Betrag, der die Abgeltung von 2016 entstandenem Urlaub sowie einem Krankheitstag beinhaltete, beharrte die H2K auf ihrem Standpunkt, dass der Urlaubs-Abgeltungsanspruch für 2016 nicht greife, weil kein Antrag auf Übertragung ins Jahr 2017 gestellt worden sei.

Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

Musste er auch nicht, wie die Kammer von Richter Thomas Kühl die H2K-Anwältin mit Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts belehrte.

Der alte Urlaub konnte sowieso noch nicht genommen werden, weil der Kläger noch keine sechs Monate beschäftigt war und der Urlaub damit ohnehin übertragen werden musste. Das waren schon mal 396,30 Euro. Dazu der eine Krankheitstag in Höhe von 56,63 Euro, nach Auffassung des Gerichts ebenfalls unstrittig.

Unternehmen hat Gütetermin widerrufen

Über eine Halbierung der Summe von fast 400 Euro auf 200 Euro hatte es sogar schon einen Vergleich im Gütetermin gegeben, den H2K-Geschäftsführer Holger Krenz allerdings widerrufen hatte. Bei dieser Haltung blieb er jetzt auch, obwohl die Kammer die Anwältin darauf hingewiesen hatte, dass ein Urteil wegen des geringen Streitwerts ohnehin nicht berufungsfähig sei. „Wir sind nicht vergleichsbereit,“ war die Antwort der Firmenanwältin. Blieb also nur das kostenpflichtige Urteil, mit dem die eingeklagte Summe mit fast 400 Euro dem Kläger fast vollständig zugesprochen wurde. Die nach wie vor vergleichsbereite IGBCE-Justiziarin hatte noch vor der Urteilsverkündung gesagt: „Ich nehm’ auch gern ein bisschen mehr.“(AZ 2 Ca 720/17)