Herne. . Die Unternehmensführung der Kupplungs- und Getriebebau-Firma erzielt einen Kompromiss mit dem Betriebsrat. Neue Betriebsvereinbarung geplant.

Trotz guter Auftragslage bei der bei der Vulkan Kupplungs- und Getriebebau in Crange mussten die Mitarbeiter Überstunden schieben. Damit war der Betriebsrat nicht einverstanden und traf sich am Donnerstag mit der Unternehmensführung vor dem Arbeitsgericht Herne.

Mehrarbeit für 21 Mitarbeiter bis Ende Juli beantragt

Die Vulkan-Geschäftsführung hatte Anfang Juli für die 21 Mitarbeiter der Teileabteilung Mehrarbeit bis zum 28. Juli beantragt, der Betriebsrat seine Zustimmung verweigert.

Bisher, so Betriebsratsvorsitzende Barbara Rampold und Rechtsanwalt Venghaus vor der Kammer von Richterin Nadia Große-Wilde, habe die Firma immer auf ein Dutzend Freiwillige bei anfallender Mehrarbeit zurückgreifen können.

Letzte Betriebsvereinbarung stammt von 2006

Andererseits wollten weitere neun Mitarbeiter grundsätzlich keine Mehrarbeit leisten, darauf wies die Geschäftsführung hin. Allein schon aus Gründen der Gleichbehandlung müsse es aber möglich sein, anfallende Mehrarbeit auf alle Schultern zu verteilen, wie es auf der Leitungsebene des Unternehmens schon lange üblich sei, führten die Vulkan-Vertreter weiter aus.

Die letzte Betriebsvereinbarung zum Thema Überstunden stammte vom Juli 2006 und war Ende Oktober 2008 von der Arbeitgeberseite aufgekündigt worden. Jetzt soll eine neue in Angriff genommen, denn nach den Hinweisen des Gerichts, bei denen sich auch der ehrenamtliche Richter Savelsberg von der Arbeitgeberseite engagiert einschaltete, siegte schließlich auf beiden Seiten die Vernunft. Der Betriebsrat akzeptiert die zur Zeit laufende Mehrarbeit bis zum 28. Juli, und die Geschäftsführung will dem Betriebsrat zeitnah einen Vorschlag zum Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung zum Thema „Flexibilisierung der Arbeitszeit“ unterbreiten.

Zustimmung des Betriebsrates erforderlich

Bis dahin muss die Arbeitgeberseite im Falle neuer Mehrarbeit jeweils die Zustimmung des Betriebsrats einholen. (AZ 3 BVGa1/17)