Herne. . Anwohner in Herne sind sauer über einen abgestellten Pkw vor ihrer Tür, der nicht mehr bewegt wird. Warum die Stadt nicht abschleppen lässt.
Ein Auto, dessen bessere Zeiten längst vergangen sind, sorgt bei den Anwohnern der Straße „Im Stückenbruch“ in Börnig für Aufregung. „Die Schrottkarre steht seit Januar vor unserem Haus und blockiert zwei Parkplätze“, beschwert sich Ilse Stehmann bei der WAZ.
Anwohnerin berichtet von Ölverlust
Die 76-Jährige ärgert sich, weil das Fahrzeug bereits erheblichen Ölverlust gehabt habe. Irgendwann hätten Leuten versucht, das Auto in Gang zu bringen, das aber wohl nicht geschafft. „Dieser Tage habe ich das Ordnungsamt angerufen. Da hat man mir gesagt, dass es zwei bis drei Jahre dauern könne, bis das Schrottauto abgeschleppt sein wird.“ Die WAZ hakte bei der Stadt nach.
„Der Außendienst des Fachbereichs Öffentliche Ordnung hat das Auto kontrolliert“, erklärt Pressesprecher Horst Martens. Trotz des lädierten Eindrucks sei das Fahrzeug noch zugelassen. „Von dem Fahrzeug geht keinerlei Gefahr aus, so ist zum Beispiel kein Fenster und keine Scheibe eingeschlagen. Allerdings ist der TÜV abgelaufen“, so Martens weiter. Der Fahrzeughalter erhalte jetzt eine Verwarnung und die Aufforderung, das Fahrzeug entweder über den TÜV zu bringen oder es abzumelden.
Verwaltung will Auto beobachten
Das Auto erhält laut Martens zudem einen Aufkleber mit den entsprechenden Informationen und der Halter/Eigner eine Verwarnung wie fürs Falschparken im Halteverbot. In vier bis fünf Wochen sei eine neue Verwarnung mit erhöhtem Bußgeld fällig. „Mit 15 Euro fängt es an, ist das Auto über acht Monate ohne Zulassung, sind 60 Euro fällig. Der Fachbereich Öffentliche Ordnung wird das abgestellte Auto weiter beobachten – auch im Hinblick auf mögliche Gefahrenquellen“, sagt Martens.
Ein abgelaufener TÜV allein sei kein Grund einzuschreiten – zumal, wenn das Fahrzeug nicht bewegt werde. „Wenn keine Versicherung gezahlt werden sollte, würde die Zulassungsstelle den Wagen abmelden, erst dann käme ein Verfahren in Gang, an dessen Ende die Stadt das Fahrzeug abschleppen kann.“