Herne. . Herne hat eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen erlassen. Hier sind dazu die wichtigsten Fragen und Antworten
Der Rat hat im Februar eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen beschlossen. Nun steht die Regelung im Amtsblatt und ist somit offiziell gültig. Was muss man als Katzenbesitzer beachten? Die WAZ hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Muss ich meine Katze jetzt kastrieren und mit einem Chip kennzeichnen lassen?
Die Regelung umsetzen müssen alle Katzenhalter, die ihren Tieren „unkontrollierten Zugang ins Freie gewähren“, sagt die Stadt. Heißt: All jene Bürger, die ihre Katzen draußen frei herumlaufen lassen.
Und was ist mit wilden Katzen, die mir zwar nicht gehören, die ich aber regelmäßig füttere?
Wer Katzen regelmäßig füttert und betreut, wird faktisch zum Katzenhalter, heißt es bei der Stadt. Die Folge: siehe oben.
Warum hat die Stadt die neue Regelung überhaupt eingeführt?
„Zur Eindämmung der ungehinderten Vermehrung von Katzen“, so die offizielle Begründung der Verwaltung. Denn: Die Population verwilderter Katzen sei angestiegen, die Tierheime seien mit Katzen überfüllt. Unkastrierte Katzen seien zudem vielfach ausgesetzt und sich selbst überlassen, ihnen und ihrem Nachwuchs drohten Unterernährung. Außerdem sei das Infektionsrisiko mit lebensbedrohlichen Erkrankungen wie etwa Katzenschnupfen hoch. Des Weiteren steige mit der Zunahme an erkrankten Katzen auch die Gefahr für bisher gesunde Freigänger-Katzen, nicht zuletzt verlören etwa Vögel verstärkt ihre Brut, und Infektionserreger könnten auch auf den Menschen übertragen werden.
Was mache ich, wenn ich verwilderte Katzen in der Stadt sehe?
Das Tierheim Gelsenkirchen anrufen ( 0209/72241), denn das ist zuständig für verwilderte Katzen. Dort werden sie kastriert und gekennzeichnet. Wer sich nicht sicher ist, ob die Katze wirklich verwildert oder „nur“ ausgerissen ist, der kann sich beim Ordnungsamt melden ( HER 16-16 32).
Kontrolliert die Stadt die neue Regelung?
Dass die Verwaltung die Einhaltung der Regelung gezielt kontrollieren will, hat sie bislang nicht angekündigt. Einen Bußgeldkatalog aber gibt es. Wer seine freilaufende Katze nicht durch einen Chip gekennzeichnet hat, zahlt 50 Euro, wer sie nicht kastriert hat, zahlt 100 Euro. Wer seine Freigängerkatze weder kastriert noch gekennzeichnet hat, berappt 150 Euro.
Was muss ich für Kennzeichnung und Kastration bezahlen?
Für die Kastration und Kennzeichnung per Chip nähmen Tierärzte im Schnitt rund 130 bis 140 Euro, sagt das Tierheim Herne-Wanne. Kater kosteten meist „nur“ unter 100 Euro. „Das Ganze ist kein großer Eingriff“, sagt Wolfgang Scheibel, Sprecher des Tierheims Herne-Wanne.
Wer zahlt die Kastration von Fundkatzen?
Die Kastration von Fundkatzen, also von „wilden Tieren“ , soll wie bisher im Rahmen der vertraglich vereinbarten Pauschale mit dem Tierheim Gelsenkirchen erfolgen, heißt es im Rathaus. Kosten entstünden der Stadt somit nicht durch die neue Regelung.
Was sagt das Tierheim zur neuen Regelung?
Wolfgang Scheibel vom Tierheim nennt die geplante Kastrations- und Chip-Pflicht „einen ersten Schritt in die richtige Richtung“. Mit der Einschränkung: Ob sie etwas bringt, bleibe abzuwarten. So sei es etwa für die Stadt schwierig, die Einhaltung der Verordnung zu kontrollieren.
>>WEITERE INFORMATIONEN:
Der Stadtverordnete Bernd Blech (Unabhängige Bürger) gab den Anstoß zur neuen Regelung. Er stellte im April des vergangenen Jahres im Rat einen Antrag auf Einführung einer Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen.
Grund: um die häufig mit viel Leid verbundene ungebremste Vermehrung der Tiere einzudämmen. Das Thema wurde in der Politik kontrovers diskutiert. Die Stadt lehnte eine Kastrationspflicht zuerst ab, lenkte dann aber ein.