Herne. . Der Discounter Lidl zeigte vor dem Herner Arbeitsgericht seine menschliche Seite. Davon profitierte ein gekündigter Mitarbeiter.
Der Discounter Lidl stand in der Vergangenheit nicht in dem Ruf, pfleglich mit seinen Mitarbeitern umzugehen. Möglicherweise hat das Unternehmen einen Sinneswandel vollzogen. Vor der Herner Arbeitsgericht zeigt sich Lidl jedenfalls von seiner menschlichen Seite.
Der Fall dreht sich um Tata T., der vor Jahren aus dem westafrikanischen Guinea floh und mit der Mutter seiner beiden Kinder in Herne eine neue Heimat sowie eine feste Arbeitsstelle im Zentrallager von Lidl an der Südstraße fand. Nach den Worten von Betriebsleiter Antonio Mendoza vor dem Arbeitsgericht war er ein äußerst zuverlässiger Mitarbeiter, der im Notfall Mehrarbeit leistete, aber bei geringerem Arbeitsaufwand auch zu Minusstunden bereit war. „Wenn wir könnten und sich die Situation bei uns wieder zum Positiven ändern würde, würden wir den Mann auch sofort wieder einstellen,“ so Mendoza.
Arbeitsplatzverlust trifft Mann besonders hart
Hintergrund: Das Herner Lidl-Zentrallager beliefert nur noch 81 statt wie bislang 100 Filialen, die entsprechend reduzierte Arbeitsmenge wurde in sechs Stellen umgerechnet. Das Unternehmen kündigte T. und weiteren fünf Kollegen fristgerecht. Dagegen erhob er Kündigungsschutzklage, denn der Arbeitsplatzverlust trifft ihn besonders hart, musste er doch bisher von seinem Bruttolohn in Höhe von 1787 Euro auch seine in Guinea bei der Großmutter lebenden Kinder im Alter von acht und zehn Jahren versorgen.
Kinder in Guinea ohne jede Grundsicherung
Bei den Kündigungen habe es auch in anderen Fällen „akzeptable Abfindungen“ gegeben, machte Klägeranwalt Gregor Kleibömer Lidl ein Kompliment. Auch für T. bewegte sich das Unternehmen erheblich. Statt der angebotenen Regelabfindung von 7237 Euro brutto schlugen die Lidl-Vertreter wegen der beiden in Guinea „ohne jede Grundsicherung“ (Rechtsanwalt Kleibömer) lebenden Kinder seines Mandanten 17 237 Euro vor. Diese Summe erhöhte sich nach getrennten Beratungen beider Parteien noch auf 22 500 Euro.
Dazu die vom Geschäftsführer in Aussicht gestellte Wiedereinstellung für den Fall, dass sich das Arbeitsaufkommen wieder zum Positiven ändert. Das ist zwar juristisch nicht vollstreckbar, doch in öffentlicher Sitzung ausgesprochen, immerhin ein Hoffnungsschimmer.