Herne. . Guido Schiller war im Einsatz angefahren worden, der Verursacher geflüchtet. Gericht verurteilt Fahrzeughalter.
Fast drei Jahre nach einem Dienstunfall mit anschließender Flucht des Verursachers hat Hauptbrandmeister Guido Schiller seinen Schadensersatzprozess gegen den Chef eines Bochumer Malerbetriebs gewonnen. Richterin Hahne sah es nach den Beweisaufnahmen in drei Termine (die WAZ berichtete) „als erwiesen an“, dass das vom Unfallverursacher gesteuerte Fluchtfahrzeug „ein Kraftfahrzeug des Beklagten war.“ Der Malermeister muss an Schiller 1656,99 Euro Schmerzensgeld und 322 Euro Anwaltskosten bezahlen. Außerdem wird die Stadt Herne den Mann für die Weiterzahlung der Bezüge des Feuerwehrmanns während der Arbeitsunfähigkeit in Anspruch nehmen.
Zur Erinnerung: Am 8. März 2014 war ein Herner Löschzug dabei, am Erlenweg einen Laubenbrand zu löschen, als sich ein Fiat-Ducato mit Bochumer Nummer auf der engen Straße an den Einsatzwagen vorbeidrängelte und den Feuerwehrmann, der gerade einen Schlauch ausrollte, von hinten anfuhr. Schiller stürzte. „Als ich mich im Sitzen umdrehte, sah ich das Nummernschild des Autos in kürzester Entfernung vor mir,“ hatte Schiller im ersten Termin ausgesagt. Als der Fahrer ausstiegen sei, habe er weiße Berufskleidung eines Anstreichers getragen und Farbflecken in den Haaren gehabt, so der Geschädigte, der danach gut zwei Wochen in ärztlicher Behandlung war. Zwei Kollegen bestätigten diese Darstellung – auch, dass sie sich das Nummernschild des Fahrzeugs ebenfalls gemerkt hatten. Ein Kollege Schillers hatte den Fahrer auch noch unmissverständlich aufgefordert, „bloß nicht abzuhauen“. Der Unbekannte reihte sich zwischen den Einsatzfahrzeugen ein, brauste aber in einem unbewachten Augenblick davon. Eine Fahndung der Polizei kurz darauf blieb ohne Ergebnis, die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren später ein.
Vor Gericht argumentierte Malermeister Franz G. als Fahrzeughalter, dass dieses Fahrzeug damals zur Reparatur schon über eine Woche auf dem Hof von „Tommys Garage“ in Riemke gestanden habe. Da half der Hinweis der Richterin nicht, dass der Halter in die Haftung genommen werden könne, „wenn er einem anderen das Fahrzeug zur Verfügung stelle.“ Der Malermeister blieb dabei, „dass das Auto am Unfallort nicht unser Auto war.“ Der vom Gericht als Zeuge geladene Chef von „Tommys Garage“ ist seit seiner Ladung „unauffindbar“.
Guido Schillers erste Bilanz nach dem Urteil: „Damit kann ich leben, weil das Gericht es als erwiesen angesehen hat, dass das Fluchtfahrzeug dem Halter gehörte.“