Herne. . Der Herner Feuerwehrchef kritisiert Autofahrer. Sie machten viel zu spät Platzfür Rettungsfahrzeuge. Neues Gesetz soll die Situation verbessern.

  • Seit dem Jahreswechsel gilt ein neues Gesetz zur Bildung von Rettungsgassen
  • Feuerwehrleiter Andreas Spahlinger kritisiert das Verhalten deutscher Autofahrer
  • Autobahnpolizei muss Fahrern regelmäßig beim Rangieren helfen

Den Begriff Rettungsgasse kennt wohl jeder Verkehrsteilnehmer. Im Ernstfall aber und insbesondere bei mehrspurigen Straßen, entsteht jedoch oft der Eindruck, dass viele eine eigene Auslegung davon haben, wie den Einsatzkräften Zugang und Durchfahrt zur Unglücksstelle gewährt wird.

Froh über eindeutige Regelung

Feuerwehr und Polizei sind froh darüber, dass der Gesetzgeber da jetzt „eine eindeutige Regelung geschaffen“ hat. Der Herner Feuerwehr-Chef Andreas Spahlinger und Claus Laackman von der Autobahnpolizei Münster erleben es so gut wie täglich, wie mühsam es ist, den Einsatzort zu erreichen. „Wir erleben es regelmäßig, dass wir aussteigen müssen, um den Autofahrern beim Rangieren und Freimachen der Straße zu helfen“, sagt Laackmann. Wertvolle Zeit, die unter Umständen Leben kostet, weil der Notarzt in der Blechlawine festsitzt.

Wurde bislang die Rettungsgasse in der Mitte gebildet, so ist jetzt die Regelung eindeutiger festgezurrt – auch, weil die Straßen heute oft mehr als zwei Fahrstreifen haben. Im Ernstfall geht es da mitunter chaotisch zu beim Bilden der Gasse. Die neue Regelung sieht so aus: „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“ (§ 11, Absatz 2, StVO).

Ordnungswidrigkeit

Der neue Paragraf gilt seit dem 14. Dezember 2016 – allerdings hat das bislang kaum jemand mitbekommen. Dabei ist die Beachtung für alle Autofahrer Pflicht und wer sich nicht dran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Verwarngeld in Höhe von 20 Euro belegt werden. „Es hat sich ja eigentlich kaum etwas geändert“, sagt Spahlinger. „Die neue Regelung ist ja nur für dreispurige Autobahnen wichtig, und die haben wir in unserem Einsatzgebiet nicht. Die linke Spur muss nach links fahren und alle anderen nach rechts.“

Risiko bei Notfällen

Laackman und Spahlinger glauben jedoch nicht, dass die Neuregelung den Verkehrsteilnehmern sofort in Fleisch und Blut übergehen wird. Die Rettungsgasse bleibe nach wie vor ein Risiko bei Notfällen.

Es sei ebenso nicht davon auszugehen, dass das Verwarngeld den Lerneffekt beschleunigt. Schließlich liegt die Priorität „auf der Rettung und Sicherung“. Sprich: Die Einsatzkräfte haben keine Zeit, dem nachzugehen.

Besseres Verhalten in anderen Ländern

Da sind andere Länder weiter. Dort wird die Fahrt durch die Rettungsgasse per Kamera aufgenommen. Fahrer, die im Weg stehen, werden im Nachhinein zur Kasse gebeten. In Deutschland aber gibt es diese Halterhaftung nicht.

Der Herner Feuerwehrchef sieht ebenfalls große Defizite in Deutschland: „In anderen Ländern funktioniert das weitaus besser. In Österreich, beispielsweise, bilden die Autofahrer schon eine Gasse, wenn der Verkehr zäh fließt, ganz automatisch. In Deutschland wird erst Platz gemacht, wenn die Autofahrer Blaulicht sehen. Und wenn ein Rettungsfahrzeug vorbei ist, dann machen sie ganz schnell wieder zu. Es könnte ja jemand überholen“, kritisiert Spahlinger die deutsche Autofahrer-Mentalität.