Herne. . Eine Hernerin soll von 2014 bis 2016 im Internet Babyartikel verkauft haben, die sie nicht besaß. Nun steht die 36-Jährige in Bochum vor Gericht.

Die Verkäuferin nannte sich „Sonnenschein“, „Gaby“ oder „Jennifer“ – und war nie um eine Ausrede verlegen. Vor dem Bochumer Landgericht hat am Dienstag ein Prozess gegen eine 36-jährige Frau aus Sodingen begonnen. Der Vorwurf: riesiger Betrug mit nicht vorhandenen Artikeln für ganz Kleine.

Tragerucksäcke, Babyfone, Softshellanzüge und mehr: Von 2014 bis 2016 soll die Angeklagte im Internet bundesweit für Wut und Ärger gesorgt haben. Vor allem bei „Ebay Kleinanzeigen“ und in erster Linie mit Produkten für Babys und Kinder. Per Inserat soll die Hernerin unter verschiedenen Pseudonymen beliebte Babyartikel zum Verkauf angeboten haben, die sie in Wirklichkeit aber überhaupt gar nicht besaß. Nachdem die interessierten Kunden ihr die vereinbarte Kaufsumme überwiesen hatten, wurden sie laut Anklage von der 36-Jährigen mit Ausreden hingehalten und vertröstet. In keinem einzigen der Fälle soll es am Ende tatsächlich zu einer Lieferung gekommen sein. Für alle Schnäppchenjäger hieß es laut Anklage durch die Bank: bestellt, bezahlt – aber nichts bekommen.

Mehr als 100 Fälle bekannt

Im Prozess vor der 8. Strafkammer geht es insgesamt um mehr als 100 Fälle des gewerbsmäßigen Betrugs. Auf dem Tisch vor Staatsanwalt Stephan Mark türmten sich mehrere Zentimeter hoch die einzelnen Anklageschriften. Allein die Verlesung – mit fast immer den gleichen Formulierungen und Zahlenkolonnen der verwendeten Konten – dauerte über mehrere Stunden.

Bei ihren Ausreden soll die Hernerin fast immer einen vermeintlichen Krankenhausaufenthalt erfunden haben. „Handy defekt. Bin in der Klinik mit Kind.“ In einem anderen Fall soll von ihr auch mal ein angeblicher Todesfall angeführt worden sein. Einmal soll sie nach Erhalt des Geldes aber auch dreist behauptet haben, dass sie doch überhaupt gar keine Babyartikel verkaufe.

Die Schadensummen der Fälle schwanken zwischen 80 und mehreren hundert Euro. Urteil: voraussichtlich frühestens im Februar.