Das heiß begehrte Tablet liegt doppelt unterm Tannenbaum, Päckchen mit Schlips, Oberhemd und Socken erfreuen nur scheinbar: Veronika Hensing von der Verbraucherzentrale NRW in Herne gibt rund um Reklamation und Umtausch unliebsamer Gaben nach dem Weihnachtsfest Tipps.
Das heiß begehrte Tablet liegt doppelt unterm Tannenbaum, Päckchen mit Schlips, Oberhemd und Socken erfreuen nur scheinbar: Veronika Hensing von der Verbraucherzentrale NRW in Herne gibt rund um Reklamation und Umtausch unliebsamer Gaben nach dem Weihnachtsfest Tipps.
„Käufer haben keineswegs automatisch ein Recht, das Präsent umzutauschen. Vielmehr sind sie auf die Kulanz des Händlers angewiesen“, erklärt Veronika Hensing. Und: „Wer sich nicht schon beim Kauf schriftlich hat zusichern lassen, dass das Geschenk umgetauscht werden kann, der hat schlechte Karten, wenn der Händler die Ware nicht zurücknehmen will, bloß weil sie nicht gefällt.“
Wenn die gekaufte Ware nicht in Ordnung sei, also die Spielekonsole streike oder der Reißverschluss an der Ski-Jacke klemme, hätten aber Käufer klare Rechte gegenüber dem Verkäufer. Denn bei Neukäufen bestehe zwei Jahre lang die Möglichkeit, Ansprüche beim Händler geltend zu machen. Bevor der Kunde jedoch den Kaufpreis der fehlerhaften Ware zurückerhalte oder mindern könne, müsse er dem Händler die Möglichkeit geben, zu reparieren oder mangelfreien Ersatz zu liefern.
Komme es wegen des Mangels zum Streit, müsse der Händler innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf nachweisen, dass die Ware einwandfrei war, als sie über die Ladentheke ging. Und auch das sei Musik für Kundenohren: Bei schlecht verständlichen oder fehlerhaften Bedienungsanleitungen hafte der Verkäufer.
Wer mit einem Gutschein beschenkt wurde, müsse darauf achten, wann die Einlösefrist endet. Wenn nichts anderes vereinbart worden sei, gelte eine Frist von drei Jahren, erläutert Hensing weiter.
Was bei Kauf und Reklamation zu beachten ist, zeigt der Ratgeber „Meine Rechte bei Kauf und Reklamation – Basiswissen für König Kunde“ der Verbraucherzentrale NRW. Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Herne, Freiligrathstraße 12, erhältlich.